Fristen

Die 12-Monats-Frist: Dein Schutz vor verspäteten Abrechnungen

Dein Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten zustellen. Was passiert, wenn er das nicht schafft?

Mister Check Redaktion
7 Min. Lesezeit

Die Regel

Nach § 556 Abs. 3 BGB muss dein Vermieter die Nebenkostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen.


Was bedeutet das konkret?

📋
Beispiel- Abrechnungszeitraum: 01.01. bis 31.12.
  • Fristende: 31.12. des Folgejahres
  • Kommt die Abrechnung am 15.01. des übernächsten Jahres = zu spät!

Die Konsequenz: Keine Nachzahlung!

Wenn die Abrechnung zu spät kommt, musst du Nachforderungen nicht zahlen!

Beispiel aus der Praxis: Herr Petersen erhielt seine Abrechnung für das Vorjahr erst im Februar – 6 Wochen zu spät. Die Nachforderung betrug 780 Euro. Ergebnis: Er musste keinen Cent zahlen!

⚠️
WichtigHast du ein Guthaben, bekommst du es trotzdem – auch bei verspäteter Abrechnung!

Ausnahme: Vermieter hat Verspätung nicht zu vertreten

Der Vermieter kann sich auf die Ausnahme berufen, wenn:

  • Der Energieversorger die Abrechnung zu spät lieferte
  • Höhere Gewalt vorlag
Aber: Er muss das beweisen können!


So prüfst du die Frist

  1. 1.Abrechnungszeitraum ermitteln - Steht auf der Abrechnung
  2. 2.12 Monate addieren - Das ist deine Deadline
  3. 3.Eingangsdatum prüfen - Wann kam der Brief bei dir an?
💡
TippBewahre den Briefumschlag mit Poststempel auf!

Dein Musterbrief bei verspäteter Abrechnung

Betreff: Zurückweisung der Nebenkostenabrechnung wegen Fristversäumnis
> Sehr geehrte Damen und Herren,
> die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum [Zeitraum] ging mir erst am [Datum] zu. Die 12-monatige Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 BGB endete jedoch bereits am [Fristende].
> Gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB bin ich daher nicht zur Zahlung der Nachforderung in Höhe von [Betrag] Euro verpflichtet.
> Mit freundlichen Grüßen

Mister Check prüft automatisch, ob deine Abrechnung fristgerecht zugestellt wurde!

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