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Abrechnungszeitraum überschritten? Nebenkostenabrechnung nicht erhalten: Ihre Rechte als Mieter und wie Sie Ihr Geld zurückfordern

Mist, schon wieder keine Nebenkostenabrechnung im Briefkasten! Oder ist sie vielleicht schon längst fällig und du hast sie immer noch nicht? Keine Panik, das ist ein häufiges Problem und du bist damit...

Mister Check
5 Min. Lesezeit
Abrechnungszeitraum überschritten? Nebenkostenabrechnung nicht erhalten: Ihre Rechte als Mieter und wie Sie Ihr Geld zurückfordern

Mist, schon wieder keine Nebenkostenabrechnung im Briefkasten! Oder ist sie vielleicht schon längst fällig und du hast sie immer noch nicht? Keine Panik, das ist ein häufiges Problem und du bist damit nicht allein. Viele Mieter fragen sich, was sie tun können, wenn der Abrechnungszeitraum für die Nebenkostenabrechnung überschritten wurde. Keine Sorge, ich helfe dir, Licht ins Dunkel zu bringen und zeige dir, welche Rechte du hast und wie du dein Geld zurückfordern kannst!

Was bedeutet Abrechnungszeitraum und warum ist er so wichtig?

Der Abrechnungszeitraum ist der Zeitraum, für den dein Vermieter die Nebenkosten abrechnen muss. In der Regel beträgt dieser Zeitraum zwölf Monate (§ 556 BGB). Er muss nicht unbedingt mit dem Kalenderjahr übereinstimmen, sollte aber im Mietvertrag klar definiert sein. Warum ist das so wichtig? Weil dein Vermieter nach Ablauf dieses Zeitraums nur noch zwölf Monate Zeit hat, dir die Nebenkostenabrechnung zukommen zu lassen.

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BeispielDein Abrechnungszeitraum läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Dein Vermieter hat dann bis zum 31. Dezember des Folgejahres Zeit, dir die Abrechnung zu schicken.

Was passiert, wenn die Frist verstrichen ist?

Wenn dein Vermieter die Frist für die Nebenkostenabrechnung verpasst, hat das Konsequenzen. Grundsätzlich gilt:

  • Dein Nachzahlungsanspruch verfällt: Das bedeutet, dein Vermieter kann keine Nachzahlungen mehr von dir fordern. Stell dir das wie einen Gutschein vor, der abgelaufen ist – dein Vermieter kann ihn nicht mehr einlösen!
  • Dein Anspruch auf Guthaben bleibt bestehen: Aber Achtung, es gibt auch gute Nachrichten! Wenn sich aus der Abrechnung ein Guthaben für dich ergibt, hast du weiterhin Anspruch darauf. Dein Vermieter muss dir das Geld zurückzahlen, auch wenn die Frist für die Abrechnung bereits abgelaufen ist.
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WichtigDer BGH (Bundesgerichtshof) hat in mehreren Urteilen (z.B. VIII ZR 249/15) klargestellt, dass der Vermieter die Abrechnungsfrist strikt einhalten muss. Verpasst er sie, kann er grundsätzlich keine Nachforderungen mehr geltend machen.

Was tun, wenn du keine Nebenkostenabrechnung erhalten hast?

Hier sind ein paar konkrete Schritte, die du unternehmen kannst:

  1. 1.Freundliche Nachfrage: Frag zunächst freundlich bei deinem Vermieter nach, wo denn die Abrechnung bleibt. Vielleicht ist sie einfach nur untergegangen oder es gab ein technisches Problem. Ein freundliches Gespräch kann oft Wunder wirken.
  2. 2.Schriftliche Mahnung: Wenn du keine Antwort erhältst oder die Abrechnung weiterhin ausbleibt, solltest du deinen Vermieter schriftlich mahnen. Setze ihm eine angemessene Frist (z.B. zwei Wochen) zur Vorlage der Abrechnung. Wichtig: Versende die Mahnung am besten per Einschreiben mit Rückschein, damit du einen Nachweis hast.
  3. 3.Zurückbehaltungsrecht geltend machen: Wenn du Vorauszahlungen für die Nebenkosten leistest, hast du ein sogenanntes Zurückbehaltungsrecht. Das bedeutet, du darfst einen Teil der Vorauszahlungen einbehalten, bis du die Abrechnung erhalten hast. Die Höhe des einbehaltenen Betrags sollte angemessen sein und sich an den durchschnittlichen Nebenkosten orientieren.
  4. 4.Rechtlichen Rat einholen: Wenn alle Stricke reißen und dein Vermieter sich weiterhin weigert, die Abrechnung vorzulegen, solltest du rechtlichen Rat bei einem Mieterverein oder einem Anwalt einholen.

Dein Zurückbehaltungsrecht: So funktioniert's!

Das Zurückbehaltungsrecht ist ein starkes Druckmittel, um deinen Vermieter zur Vorlage der Abrechnung zu bewegen. Aber wie funktioniert es genau?

  • Ankündigung: Informiere deinen Vermieter schriftlich, dass du von deinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machst, bis die Nebenkostenabrechnung vorliegt.
  • Höhe: Die Höhe des einbehaltenen Betrags sollte angemessen sein. Als Faustregel gilt, dass du etwa das Drei- bis Fünffache der monatlichen Vorauszahlungen zurückbehalten kannst. Orientiere dich am besten an deinen bisherigen Nebenkostenabrechnungen.
  • Keine Panik: Dein Vermieter darf dich nicht einfach so kündigen, weil du dein Zurückbehaltungsrecht ausübst. Wichtig ist aber, dass du die Vorauszahlungen nicht komplett einstellst, sondern nur einen angemessenen Teil zurückbehältst.

Was passiert, wenn dein Vermieter die Abrechnung doch noch vorlegt?

Auch wenn die Abrechnungsfrist überschritten wurde, kann es sein, dass dein Vermieter dir die Abrechnung doch noch zukommen lässt. In diesem Fall solltest du sie genau prüfen!

  • Prüfung: Vergleiche die Abrechnung mit deinen Mietvertrag und deinen Vorauszahlungen. Achte auf Fehler und Ungereimtheiten.
  • Einspruch: Wenn du Fehler entdeckst, solltest du innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Abrechnung schriftlich Widerspruch einlegen. Erkläre genau, warum du mit der Abrechnung nicht einverstanden bist.
  • Verjährung: Selbst wenn die Abrechnungsfrist überschritten ist, kann dein Anspruch auf ein Guthaben verjähren. Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre.

Der letzte Ausweg: Die Klage

Wenn dein Vermieter trotz Mahnung und Zurückbehaltungsrecht keine Abrechnung vorlegt, bleibt dir als letzter Ausweg die Klage. Mit einer Klage kannst du deinen Vermieter zur Vorlage der Abrechnung zwingen.

  • Klage auf Abrechnung: Du kannst beim zuständigen Amtsgericht eine Klage auf Abrechnung erheben.
  • Anwaltszwang: In einigen Bundesländern besteht vor dem Landgericht Anwaltszwang. Informiere dich daher rechtzeitig, ob du einen Anwalt benötigst.
  • Kosten: Beachte, dass eine Klage mit Kosten verbunden ist. Diese Kosten musst du im Erfolgsfall zwar nicht tragen, aber du musst sie zunächst vorstrecken.

Fazit: Du hast Rechte!

Lass dich nicht unterkriegen, wenn dein Vermieter die Frist für die Nebenkostenabrechnung verpasst! Du hast Rechte und Möglichkeiten, dein Geld zurückzufordern. Freundliche Nachfrage, schriftliche Mahnung, Zurückbehaltungsrecht und im Notfall die Klage – nutze diese Instrumente, um dein Recht durchzusetzen. Denke daran: Du bist nicht allein! Viele Mieter sind in der gleichen Situation. Informiere dich, hole dir Rat und kämpfe für dein Recht! So sorgst du für Klarheit und Fairness bei deinen Nebenkosten.

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