Prüfung

Die '10-Prozent-Regel' bei Instandhaltung in der Nebenkostenabrechnung: Wann Vermieter tricksen und wie Mieter sich wehren können!

Klar, hier ist dein Ratgeber-Artikel zum Thema "10-Prozent-Regel" in der Nebenkostenabrechnung: Na, wieder mal die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten gehabt und fühlst dich, als hättest du einen Cr...

Mister Check
5 Min. Lesezeit
Die '10-Prozent-Regel' bei Instandhaltung in der Nebenkostenabrechnung: Wann Vermieter tricksen und wie Mieter sich wehren können!

Klar, hier ist dein Ratgeber-Artikel zum Thema "10-Prozent-Regel" in der Nebenkostenabrechnung:

Na, wieder mal die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten gehabt und fühlst dich, als hättest du einen Crashkurs in Raketenwissenschaft belegt? Keine Sorge, das geht vielen Mietern so! Besonders knifflig wird es, wenn es um Instandhaltungskosten geht. Da versuchen manche Vermieter zu tricksen und Dinge abzurechnen, die eigentlich Sache des Vermieters sind. Ein beliebter Trick ist die sogenannte "10-Prozent-Regel". Was das ist und wie du dich dagegen wehren kannst, verrate ich dir jetzt!

Was ist die "10-Prozent-Regel"?

Die "10-Prozent-Regel" ist keine offizielle Regelung im Gesetz, sondern eher eine Faustregel, die sich in der Praxis und in manchen Mietverträgen etabliert hat. du besagt, dass du als Mieter anteilig an den Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten beteiligt werden kannst, wenn diese innerhalb eines bestimmten Rahmens bleiben. Oft wird dieser Rahmen auf 10 Prozent deiner Jahreskaltmiete begrenzt.

ABER VORSICHT: Instandhaltungskosten sind grundsätzlich Sache des Vermieters und dürfen NICHT auf dich umgelegt werden! Die "10-Prozent-Regel" bezieht sich – wenn überhaupt – nur auf Bagatellschäden, also Kleinreparaturen.

Wann wird's kritisch? Der Trick mit den Instandhaltungskosten

Das Problem ist: Viele Vermieter versuchen, dir Instandhaltungskosten unterzujubeln, die gar nicht unter die Bagatellschäden fallen oder sogar gar keine Kleinreparaturen sind! Denk dran:

  • Instandhaltung: Das sind Maßnahmen, um den Zustand der Mietsache zu erhalten (z.B. Dachrinnenreinigung, Wartung der Heizungsanlage). Diese Kosten darf der Vermieter NICHT auf dich umlegen.
  • Instandsetzung: Das sind Reparaturen, um einen Mangel zu beheben (z.B. Reparatur eines Rohrbruchs, Austausch einer defekten Heizung). Auch diese Kosten trägt grundsätzlich der Vermieter, außer es handelt sich um Bagatellschäden, die von dir verursacht wurden.
Gerade bei älteren Mietverträgen finden sich oft Klauseln, die dich an den Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten beteiligen sollen. Diese Klauseln sind aber in vielen Fällen unwirksam, wenn sie dich unangemessen benachteiligen!

Bagatellschäden – Was darf der Vermieter wirklich abrechnen?

Nur Bagatellschäden darf der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen auf dich umlegen. Das sind kleine Reparaturen an Gegenständen, die deinem direkten und häufigen Zugriff unterliegen, wie z.B.:

  • Ein tropfender Wasserhahn
  • Ein kaputter Lichtschalter
  • Ein gerissener Fenstergriff
⚠️
Wichtig* Höchstgrenze: Die Reparaturkosten für einen einzelnen Bagatellschaden dürfen nicht zu hoch sein. Gerichte haben hier unterschiedliche Grenzen festgelegt, oft liegt die Grenze bei 75 bis 100 Euro.
  • Jahreshöchstgrenze: Auch die Gesamtsumme aller Bagatellschäden darf innerhalb eines Jahres nicht zu hoch sein. Die erwähnten 10 Prozent deiner Jahreskaltmiete sind hier ein guter Richtwert.
  • Klausel im Mietvertrag: Die Umlage von Bagatellschäden muss explizit im Mietvertrag vereinbart sein. Ohne eine solche Klausel darf der Vermieter die Kosten nicht auf dich abwälzen.
  • Selbstverschulden: Du bist nur dann zur Zahlung verpflichtet, wenn du den Schaden selbst verursacht hast oder deine Besucher den Schaden verursacht haben.

So wehrst du dich gegen unberechtigte Forderungen

  1. 1.Prüfe deine Nebenkostenabrechnung genau! Achte auf die einzelnen Positionen und lass dich nicht von Fachbegriffen abschrecken. Wenn du etwas nicht verstehst, frag den Vermieter nach einer detaillierten Aufschlüsselung.
  2. 2.Prüfe deinen Mietvertrag! Gibt es eine Klausel zur Beteiligung an Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten? Ist diese Klausel wirksam? Oft sind solche Klauseln unwirksam, wenn sie dich unangemessen benachteiligen.
  3. 3.Fordere Belege an! Der Vermieter muss dir die Originalrechnungen vorlegen, damit du überprüfen kannst, ob die Kosten angemessen sind und ob es sich tatsächlich um Bagatellschäden handelt.
  4. 4.Achte auf die Fristen! Du hast in der Regel 12 Monate Zeit, um die Nebenkostenabrechnung zu prüfen und Einspruch einzulegen. Verpasse diese Frist nicht!
  5. 5.Lass dich beraten! Wenn du dir unsicher bist, wende dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht. Die können dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.
Konkrete Beispiele:

  • Dein Vermieter will dir in der Nebenkostenabrechnung die Kosten für die Erneuerung eines alten Heizkörpers in Rechnung stellen. Das ist keine Kleinreparatur und du musst dafür nicht zahlen!
  • Dein Vermieter hat die Fassade streichen lassen und will die Kosten anteilig auf dich umlegen. Fassadenanstriche sind Schönheitsreparaturen, die Sache des Vermieters sind (sofern du nicht durch dein Verhalten die Notwendigkeit verursacht hast).
  • Dein Mietvertrag enthält eine Klausel, die dich zur Übernahme aller Reparaturen bis zu einem Betrag von 500 Euro verpflichtet. Solche Klauseln sind in der Regel unwirksam, da sie dich unangemessen benachteiligen. (BGH, Urteil vom 19.03.2008, Az. VIII ZR 71/07)

Schönheitsreparaturen – Ein verwandtes Thema

Auch bei Schönheitsreparaturen versuchen manche Vermieter, dich über den Tisch zu ziehen. Schönheitsreparaturen sind das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Heizkörper und Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen. Solche Reparaturen sind grundsätzlich Sache des Vermieters, es sei denn, es gibt eine wirksame Klausel im Mietvertrag, die dich dazu verpflichtet. Viele Klauseln zu Schönheitsreparaturen sind aber unwirksam, zum Beispiel, wenn sie dich verpflichten, die Wohnung bei Auszug immer zu renovieren, unabhängig vom Zustand.

Fazit: Kenne deine Rechte und wehre dich!

Die "10-Prozent-Regel" und die Umlage von Instandhaltungskosten sind oft ein Minenfeld in der Nebenkostenabrechnung. Lass dich nicht verunsichern! Prüfe deine Abrechnung und deinen Mietvertrag genau, fordere Belege an und lass dich im Zweifelsfall beraten. Mit ein bisschen Know-how und Durchsetzungsvermögen kannst du verhindern, dass du für Kosten aufkommen musst, die eigentlich Sache deines Vermieters sind. Viel Erfolg dabei!

Jetzt deine Nebenkostenabrechnung prüfen

Finde Fehler in deiner Abrechnung – kostenlos und in nur 2 Minuten.

Artikel teilen: