Na, schon wieder Post vom Vermieter bekommen? Und diesmal geht’s um die Nebenkostenabrechnung? Keine Sorge, das geht vielen Mietern so! Besonders, wenn plötzlich Positionen auftauchen, bei denen du dir denkst: "Hä? Fassadenreinigung? Muss ich das wirklich zahlen?"
Klar, die Nebenkostenabrechnung ist oft ein Buch mit sieben Siegeln. Aber keine Panik, ich helfe dir, Licht ins Dunkel zu bringen! In diesem Artikel schauen wir uns die Fassadenreinigung genauer an. Wir klären, wann du dafür zahlen musst und wann du Einspruch erheben kannst. Und natürlich verrate ich dir ein paar Tricks, wie du deine Nebenkostenabrechnung generell prüfen kannst. Los geht's!
Was genau ist eigentlich eine Fassadenreinigung?
Bevor wir ins Detail gehen, lass uns kurz klären, worüber wir überhaupt reden. Die Fassade ist die Außenhaut deines Hauses. Durch Wind und Wetter, aber auch durch Verschmutzung (z.B. durch Autos oder Graffiti) kann sie unansehnlich werden. Eine Fassadenreinigung soll das ändern. Dabei werden Schmutz, Algen, Moos und andere Ablagerungen von der Fassade entfernt. Das kann mit Hochdruckreinigern, speziellen Reinigungsmitteln oder sogar durch Sandstrahlen geschehen.
Wann darf der Vermieter die Kosten für die Fassadenreinigung auf dich umlegen?
Jetzt wird's spannend! Grundsätzlich gilt: Dein Vermieter darf nur dann Kosten für die Fassadenreinigung auf dich umlegen, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist. Steht da nichts von Nebenkosten oder Betriebskosten, dann hat der Vermieter Pech gehabt.
Aber Achtung: Oft steht im Mietvertrag eine allgemeine Formulierung wie "Der Mieter trägt die Betriebskosten im Sinne des § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV)". In diesem Fall musst du genauer hinschauen.
Die Betriebskostenverordnung listet nämlich auf, welche Kosten überhaupt umlagefähig sind. Und hier kommt die gute Nachricht: Die Fassadenreinigung ist nicht explizit in der Betriebskostenverordnung aufgeführt.
Das bedeutet aber noch nicht automatisch, dass du nichts zahlen musst! Denn es gibt einen kleinen Trick, den Vermieter gerne anwenden: du versuchen, die Fassadenreinigung unter den Punkt "Sonstige Betriebskosten" zu subsumieren. Das geht aber nur, wenn diese "Sonstigen Betriebskosten" im Mietvertrag konkret benannt sind.
Wann ist die Fassadenreinigung Schönheitsreparatur?
Ein wichtiger Punkt, den du unbedingt beachten musst: Wenn die Fassadenreinigung eigentlich eine Schönheitsreparatur ist, dann darf der Vermieter sie nicht auf dich umlegen. Schönheitsreparaturen sind nämlich Sache des Vermieters.
Aber was genau ist eine Schönheitsreparatur? Das sind Arbeiten, die durch den normalen Gebrauch der Mietsache entstehen, wie zum Beispiel das Streichen von Wänden oder das Ausbessern von kleineren Schäden. Ob eine Fassadenreinigung als Schönheitsreparatur gilt, hängt vom Einzelfall ab.
Wenn die Fassade zum Beispiel durch Graffiti verunstaltet wurde und der Vermieter diese entfernen lässt, dann kann das als Schönheitsreparatur gelten. Auch wenn die Fassade stark verschmutzt ist, weil sie lange nicht gereinigt wurde, kann das als Schönheitsreparatur angesehen werden.
BGH-Urteile zur Fassadenreinigung – was du wissen musst
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich schon mehrfach mit dem Thema Nebenkostenabrechnung beschäftigt. Und auch zur Fassadenreinigung gibt es einige interessante Urteile.
- •BGH, Urteil vom 8. Oktober 2008, Az. VIII ZR 271/07: In diesem Urteil hat der BGH klargestellt, dass der Vermieter die Betriebskosten konkret im Mietvertrag benennen muss. Eine pauschale Formulierung reicht nicht aus.
- •BGH, Urteil vom 10. Februar 2016, Az. VIII ZR 137/15: Hier ging es um die Umlagefähigkeit von Kosten für die Wartung einer Heizungsanlage. Der BGH hat entschieden, dass der Vermieter die Kosten für die Wartung nicht auf den Mieter umlegen darf, wenn er die Wartung selbst durchgeführt hat. Dieses Urteil ist zwar nicht direkt auf die Fassadenreinigung anwendbar, zeigt aber, dass der BGH sehr genau darauf achtet, welche Kosten der Vermieter tatsächlich hatte.
Tipps zur Prüfung deiner Nebenkostenabrechnung
So, jetzt bist du bestens informiert. Aber wie gehst du konkret vor, wenn du deine Nebenkostenabrechnung prüfst? Hier ein paar Tipps:
- 1.Lies deinen Mietvertrag genau durch: Was steht dort zu den Nebenkosten? Welche Kosten sind explizit genannt?
- 2.Fordere Belege an: Dein Vermieter ist verpflichtet, dir Einsicht in die Originalbelege zu gewähren. Nutze dieses Recht!
- 3.Prüfe die Abrechnung auf Fehler: Sind die Kosten plausibel? Wurden die Kosten richtig auf die einzelnen Mieter verteilt?
- 4.Kontaktiere deinen Vermieter: Wenn du Fragen hast oder Fehler entdeckst, sprich mit deinem Vermieter. Oft lassen sich Probleme im persönlichen Gespräch lösen.
- 5.Suche dir Hilfe: Wenn du dich unsicher fühlst, kannst du dich an einen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt wenden.
Was tun, wenn du Einspruch erheben willst?
Wenn du feststellst, dass die Kosten für die Fassadenreinigung unberechtigt sind, solltest du innerhalb der Einspruchsfrist (meistens 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung) schriftlich Einspruch erheben.
In deinem Einspruchsschreiben solltest du genau begründen, warum du die Kosten für die Fassadenreinigung nicht zahlen musst. Verweise auf deinen Mietvertrag, die Betriebskostenverordnung und gegebenenfalls auf einschlägige BGH-Urteile.
Fazit: Sei wachsam und prüfe deine Nebenkostenabrechnung genau!
Die Fassadenreinigung ist ein typisches Beispiel für Kosten, die Vermieter gerne mal in der Nebenkostenabrechnung verstecken. Aber jetzt weißt du, worauf du achten musst. Sei wachsam, lies deinen Mietvertrag genau durch und scheue dich nicht, Fragen zu stellen oder Einspruch zu erheben. Mit den richtigen Argumenten und ein bisschen Hartnäckigkeit kannst du bares Geld sparen! Und denk dran: Du bist nicht allein! Viele Mieter sind mit ähnlichen Problemen konfrontiert. Also, Kopf hoch und viel Erfolg bei der Prüfung deiner Nebenkostenabrechnung!
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