Na, schon wieder Bauchschmerzen beim Blick auf deine Nebenkostenabrechnung? Und diesmal ist da auch noch die Garage mit dabei? Keine Panik, das kriegen wir hin! Viele Mieter sind unsicher, welche Kosten für ihre Garage wirklich berechtigt sind. In diesem Ratgeber zeige ich dir, was du bei der Nebenkostenabrechnung für deine Garage beachten musst, welche Kostenpositionen du akzeptieren musst und wo du Einspruch erheben kannst. Los geht's!
Was darf in der Nebenkostenabrechnung für deine Garage auftauchen?
Grundsätzlich gilt: Nur die Kosten, die tatsächlich mit der Garage zusammenhängen, dürfen abgerechnet werden. Und, ganz wichtig: Das muss auch so in deinem Mietvertrag stehen! Steht da nichts, musst du auch nichts zahlen. Hier sind einige typische Positionen, die in der Abrechnung auftauchen können:
- •Grundsteuer: Als Eigentümer muss dein Vermieter Grundsteuer für das Grundstück zahlen, auf dem die Garage steht. Ein Teil davon darf auf dich umgelegt werden, aber nur anteilig! Es muss klar sein, wie der Anteil für deine Garage berechnet wurde.
- •Versicherungen: Auch hier gilt: Nur Versicherungen, die direkt mit der Garage in Verbindung stehen, sind umlagefähig. Das kann zum Beispiel eine Gebäudeversicherung oder eine Haftpflichtversicherung sein. Achte darauf, dass die Versicherungssumme angemessen ist.
- •Stromkosten: Wenn in deiner Garage Licht brennt oder eine Steckdose vorhanden ist, fallen Stromkosten an. Diese dürfen natürlich abgerechnet werden, allerdings nur der tatsächliche Verbrauch! Wenn kein Zähler vorhanden ist, muss der Verbrauch geschätzt werden. Die Schätzung muss aber nachvollziehbar sein (z.B. anhand der Leistung der Lampe und der Brenndauer).
- •Reinigung: Die Reinigung der Garagenzufahrt oder der Garage selbst (wenn diese vermietet ist) darf ebenfalls abgerechnet werden. Auch hier gilt: Die Kosten müssen angemessen sein.
- •Reparaturen: Reparaturen am Garagentor, am Dach oder an der Beleuchtung dürfen ebenfalls in der Nebenkostenabrechnung auftauchen. Allerdings nur, wenn es sich um Instandhaltungskosten handelt und nicht um Schönheitsreparaturen, die du selbst übernehmen müsstest. Achte darauf, dass die Reparaturen wirklich notwendig waren und die Kosten im Verhältnis stehen.
Was darf NICHT in die Nebenkostenabrechnung für die Garage?
Manche Kostenpositionen haben in der Nebenkostenabrechnung für deine Garage nichts zu suchen. Hier sind ein paar Beispiele:
- •Verwaltungskosten: Die Verwaltung der Garage ist Sache des Vermieters und darf nicht auf dich umgelegt werden.
- •Instandsetzungskosten: Größere Instandsetzungen, die über die normale Instandhaltung hinausgehen, sind Sache des Vermieters.
- •Kosten für Leerstand: Wenn andere Garagen leer stehen, darf dein Vermieter die Kosten dafür nicht auf dich umlegen.
- •Kosten für Luxussanierungen: Wenn dein Vermieter die Garage luxuriös saniert, darf er die Kosten nicht einfach in die Nebenkostenabrechnung packen.
Konkrete Tipps für deine Nebenkostenabrechnung
So, jetzt wird's konkret! Hier sind ein paar Tipps, wie du deine Nebenkostenabrechnung für die Garage prüfen kannst:
- 1.Prüfe deinen Mietvertrag: Was steht dort genau über die Umlagefähigkeit der Nebenkosten? Nur was dort vereinbart ist, darf auch abgerechnet werden.
- 2.Fordere Belege an: Du hast das Recht, alle Belege einzusehen, die der Nebenkostenabrechnung zugrunde liegen. Das ist dein gutes Recht!
- 3.Achte auf die korrekte Berechnung: Wurden die Kosten korrekt auf die einzelnen Garagen verteilt? Ist der Anteil für deine Garage richtig berechnet?
- 4.Vergleiche mit Vorjahresabrechnungen: Sind die Kosten im Vergleich zum Vorjahr stark gestiegen? Wenn ja, solltest du genauer nachfragen.
- 5.Notiere dir Zählerstände: Notiere dir regelmäßig die Zählerstände für Strom und Wasser (falls vorhanden). So kannst du deinen Verbrauch besser kontrollieren.
- 6.Prüfe die formale Richtigkeit: Die Nebenkostenabrechnung muss formell korrekt sein. Das bedeutet, sie muss verständlich, nachvollziehbar und fristgerecht sein.
Was sagt der BGH dazu? Relevante Urteile
Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich schon mit dem Thema Nebenkostenabrechnung für Garagen beschäftigt. Hier sind ein paar wichtige Urteile:
- •BGH, Urteil vom 10.11.2010, VIII ZR 291/09: Hier wurde klargestellt, dass der Vermieter die Nebenkostenabrechnung verständlich und nachvollziehbar gestalten muss. Du musst in der Lage sein, die Abrechnung zu prüfen, ohne Experte sein zu müssen.
- •BGH, Urteil vom 20.07.2005, VIII ZR 371/04: Dieses Urteil bekräftigt, dass nur die Kosten umlagefähig sind, die im Mietvertrag vereinbart wurden.
Einspruch einlegen: So geht's!
Wenn du Fehler in deiner Nebenkostenabrechnung findest, solltest du Einspruch einlegen. Aber Achtung: Du hast dafür nur zwölf Monate Zeit, nachdem du die Abrechnung erhalten hast!
- 1.Schreibe einen schriftlichen Einspruch: Formuliere deinen Einspruch schriftlich und begründe genau, warum du die Abrechnung für fehlerhaft hältst.
- 2.Fristgerecht abschicken: Schicke den Einspruch per Einschreiben mit Rückschein an deinen Vermieter. So hast du einen Nachweis, dass er deinen Einspruch erhalten hat.
- 3.Belege sichern: Bewahre alle relevanten Dokumente (Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung, Belege) gut auf.
- 4.Ruhe bewahren: Auch wenn dein Vermieter nicht sofort reagiert, bleib hartnäckig. Du hast das Recht auf eine korrekte Nebenkostenabrechnung!
Fazit: Bleib am Ball!
Die Nebenkostenabrechnung für deine Garage kann ganz schön kompliziert sein. Aber mit den richtigen Informationen und ein bisschen Hartnäckigkeit kannst du sicherstellen, dass du nicht zu viel zahlst. Prüfe deine Abrechnung genau, fordere Belege an und scheue dich nicht, Einspruch einzulegen, wenn du Fehler findest. Denk daran: Du bist nicht allein! Viele Mieter sind unsicher bei diesem Thema. Bleib am Ball und lass dich nicht unterkriegen!
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