Okay, hier ist dein Ratgeberartikel zum Thema Dachrinnenreinigung in der Nebenkostenabrechnung:
Hey du,
Die Nebenkostenabrechnung – ein Thema, das bei Mietern oft für Stirnrunzeln sorgt. Da tauchen Posten auf, bei denen man sich fragt: "Muss ich das wirklich zahlen?". Ein Klassiker, der immer wieder Fragen aufwirft, ist die Dachrinnenreinigung. Wann musst du dafür in die Tasche greifen und wann ist dein Vermieter zuständig? Lass uns das mal genauer unter die Lupe nehmen!
Warum ist die Dachrinnenreinigung überhaupt ein Thema?
Stell dir vor, es regnet stark und das Wasser läuft nicht mehr richtig ab, weil Laub, Äste und anderer Schmutz die Dachrinne verstopfen. Das kann zu üblen Problemen führen:
- •Feuchtigkeitsschäden: Das Wasser staut sich und kann in die Fassade eindringen. Das Ergebnis sind feuchte Wände und im schlimmsten Fall Schimmel.
- •Beschädigung der Bausubstanz: Gefriert das Wasser in der Rinne, dehnt es sich aus und kann die Rinne beschädigen.
- •Gefahr für Passanten: Herabfallende Eisbrocken im Winter sind eine echte Gefahr.
Wann die Dachrinnenreinigung in deiner Nebenkostenabrechnung auftauchen darf
Grundsätzlich gilt: Die Kosten für die Dachrinnenreinigung können auf dich als Mieter umgelegt werden, wenn sie im Mietvertrag als umlagefähige Betriebskosten vereinbart sind. Das steht im § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV).
Aber Achtung, es gibt auch hier ein paar Stolpersteine:
- •Transparenz: Die Kosten müssen klar und verständlich in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt sein. Eine pauschale Angabe reicht nicht aus.
- •Wirtschaftlichkeitsgebot: Dein Vermieter muss bei der Beauftragung der Reinigung wirtschaftlich handeln. Das bedeutet, er muss Angebote vergleichen und den günstigsten Anbieter wählen.
- •Keine Instandhaltungskosten: Die Dachrinnenreinigung darf keine Reparatur- oder Instandhaltungskosten beinhalten. Wenn die Rinne beschädigt ist und repariert werden muss, ist das Sache des Vermieters.
Wann dein Vermieter die Kosten tragen muss
Es gibt Situationen, in denen du als Mieter die Kosten für die Dachrinnenreinigung nicht tragen musst.
- •Keine Vereinbarung im Mietvertrag: Fehlt eine entsprechende Klausel im Mietvertrag, dann muss dein Vermieter die Kosten selbst tragen.
- •Instandhaltung: Wie bereits erwähnt, fallen Reparatur- oder Instandhaltungskosten nicht unter die Betriebskosten und sind Sache des Vermieters. Das gilt auch, wenn die Verstopfung durch Baumängel verursacht wurde.
- •Verkehrssicherungspflicht: Dein Vermieter hat die Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, er muss dafür sorgen, dass von seinem Grundstück keine Gefahr für Dritte ausgeht. Dazu gehört auch, dass er die Dachrinne regelmäßig kontrolliert und reinigen lässt, wenn Gefahr droht. Vernachlässigt er diese Pflicht, kann er für Schäden haftbar gemacht werden und muss die Reinigungskosten selbst tragen.
- •Unverhältnismäßige Kosten: Sind die Kosten für die Dachrinnenreinigung im Verhältnis zu den anderen Betriebskosten unverhältnismäßig hoch, solltest du das hinterfragen.
Praktische Tipps für dich
Hier sind ein paar Tipps, die dir helfen, das Thema Dachrinnenreinigung in deiner Nebenkostenabrechnung besser zu verstehen und zu prüfen:
- 1.Mietvertrag prüfen: Das A und O ist ein Blick in deinen Mietvertrag. Steht dort etwas zur Umlage von Betriebskosten und werden "sonstige Betriebskosten" erwähnt?
- 2.Nebenkostenabrechnung genau prüfen: Sind die Kosten für die Dachrinnenreinigung klar und verständlich aufgeführt? Gibt es eine detaillierte Aufschlüsselung?
- 3.Angebote vergleichen: Frage deinen Vermieter, ob er verschiedene Angebote für die Reinigung eingeholt hat. So kannst du prüfen, ob er wirtschaftlich gehandelt hat.
- 4.Belege einsehen: Du hast das Recht, die Originalbelege zur Nebenkostenabrechnung einzusehen. Nutze dieses Recht, um die Kosten genau zu prüfen.
- 5.Dokumentation: Wenn du Auffälligkeiten feststellst, dokumentiere diese. Mache Fotos, fertige Notizen an und sammle Belege.
- 6.Rechtlichen Rat einholen: Wenn du dir unsicher bist, ob die Kosten für die Dachrinnenreinigung rechtmäßig sind, wende dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht.
Was sagt der BGH dazu?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in verschiedenen Urteilen mit dem Thema Betriebskosten auseinandergesetzt. Grundsätzlich gilt, dass der BGH die Umlagefähigkeit von Betriebskosten bejaht, wenn sie im Mietvertrag vereinbart sind und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit entsprechen. Allerdings hat der BGH auch betont, dass die Kosten transparent und nachvollziehbar sein müssen.
Konkret zur Dachrinnenreinigung gibt es jedoch kein explizites BGH-Urteil. Die Rechtsprechung ist hier vielfältig und hängt immer vom Einzelfall ab. Dennoch ist es wichtig, die allgemeinen Grundsätze des BGH zur Umlagefähigkeit von Betriebskosten zu kennen.
Fazit
Die Dachrinnenreinigung kann ein heikles Thema in der Nebenkostenabrechnung sein. Aber mit ein bisschen Wissen und Sorgfalt kannst du prüfen, ob die Kosten rechtmäßig auf dich umgelegt werden. Schau in deinen Mietvertrag, prüfe die Nebenkostenabrechnung genau und scheue dich nicht, Fragen zu stellen. Wenn du unsicher bist, hol dir rechtlichen Rat. So kannst du sicherstellen, dass du nicht mehr zahlst als nötig und vermeidest böse Überraschungen. Viel Erfolg bei deiner nächsten Nebenkostenabrechnung!
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