Hast du auch schon mal eine Nebenkostenabrechnung bekommen, die dir komisch vorkam? Da sind Beträge aufgeführt, die du dir nicht erklären kannst und du fragst dich, woher die kommen? Keine Panik, das geht vielen Mietern so! Das Wichtigste ist: Du hast ein Recht darauf, die Belege zur Nebenkostenabrechnung einzusehen. Was aber, wenn dein Vermieter sich querstellt und dir die Einsicht verweigert? Keine Sorge, in diesem Artikel zeige ich dir, was du in diesem Fall tun kannst.
Dein Recht auf Belegeinsicht – Darum ist das so wichtig!
Die Nebenkostenabrechnung ist oft ein komplexes Thema. Hier werden alle Kosten, die dein Vermieter für das Gebäude und die gemeinschaftlichen Einrichtungen hat, auf die Mieter umgelegt. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Hausmeister oder Gartenpflege.
Damit du überprüfen kannst, ob die Abrechnung korrekt ist, hast du laut Gesetz das Recht, alle Originalbelege einzusehen. Dieses Recht ist im § 556 BGB verankert und vom Bundesgerichtshof (BGH) mehrfach bestätigt worden (z.B. BGH, Urteil vom 08.03.2006, Az. VIII ZR 78/05). Durch die Belegeinsicht kannst du prüfen, ob die Kosten überhaupt angefallen sind, ob sie korrekt abgerechnet wurden und ob die Umlageschlüssel stimmen. Kurz gesagt: Du kannst sicherstellen, dass du nicht zu viel zahlst!
Was tun, wenn dein Vermieter die Belegeinsicht verweigert?
Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Vermieter die Belegeinsicht verweigern könnte. Vielleicht hat er Angst, dass du Fehler entdeckst, oder er ist einfach nur schlecht organisiert. Egal welcher Grund dahintersteckt: Du solltest dich nicht einfach damit abfinden! Hier sind einige Schritte, die du unternehmen kannst:
- 1.Schriftliche Aufforderung zur Belegeinsicht:
- 2.Musterbrief zur Aufforderung der Belegeinsicht:
```
[Dein Name]
[Deine Adresse]
[Deine Mietvertragsnummer]
[Name des Vermieters]
[Adresse des Vermieters]
[Datum]
Betreff: Aufforderung zur Belegeinsicht Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum [Jahr]
Sehr geehrte/r Herr/Frau [Name des Vermieters],
am [Datum des Erhalts der Nebenkostenabrechnung] habe ich die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum [Jahr] erhalten.
Nach eingehender Prüfung sind mir einige Positionen unklar geblieben, weshalb ich gemäß § 556 BGB mein Recht auf Belegeinsicht geltend mache.
Ich bitte du, mir innerhalb von zwei Wochen, spätestens bis zum [Datum], einen Termin zur Einsicht der Originalbelege in deinen Räumlichkeiten anzubieten. Sollte dir dies nicht möglich sein, bitte ich um Zusendung von Kopien der relevanten Belege.
Ich weise darauf hin, dass ich bei Verweigerung der Belegeinsicht berechtigt bin, die Nachzahlung bis zur Einsicht der Belege zurückzuhalten. Zudem behalte ich mir vor, rechtliche Schritte einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
[Deine Unterschrift]
```
- 3.Zurückbehaltungsrecht ausüben:
- 4.Klage auf Belegeinsicht:
- 5.Unterstützung suchen:
Wichtige Fristen, die du kennen solltest
- •Frist für die Nebenkostenabrechnung: Dein Vermieter hat ein Jahr Zeit, dir die Nebenkostenabrechnung zukommen zu lassen. Die Frist beginnt mit dem Ende des Abrechnungszeitraums.
- •Frist für deinen Widerspruch: Du hast zwölf Monate Zeit, um gegen die Nebenkostenabrechnung Widerspruch einzulegen. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Abrechnung. Innerhalb dieser Frist solltest du auch die Belege einsehen.
- •Verjährung von Nachforderungen: Nachforderungen aus der Nebenkostenabrechnung verjähren innerhalb von drei Jahren.
Wo darf die Belegeinsicht stattfinden?
Grundsätzlich muss dein Vermieter dir die Belege in seinen Geschäftsräumen oder in der Hausverwaltung zur Verfügung stellen. Du hast keinen Anspruch darauf, dass er dir die Belege nach Hause schickt. Wenn die Belege jedoch sehr umfangreich sind oder du gesundheitlich eingeschränkt bist, kann es angemessen sein, Kopien anzufordern. Die Kosten für die Kopien muss grundsätzlich erst einmal dein Vermieter tragen. Sollte sich aber herausstellen, dass die Abrechnung korrekt ist, kann er die Kosten eventuell auf dich umlegen.
Fazit: Deine Rechte als Mieter sind wichtig!
Lass dich nicht von einem Vermieter einschüchtern, der dir die Belegeinsicht verweigert! Du hast ein Recht darauf, die Nebenkostenabrechnung zu überprüfen und sicherzustellen, dass du nicht zu viel bezahlst. Nutze deine Rechte, fordere die Belege ein und hole dir im Zweifelsfall Unterstützung. So kannst du sicher sein, dass deine Nebenkostenabrechnung fair und korrekt ist. Viel Erfolg!
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