Na, schon wieder Post vom Vermieter bekommen und fragst dich, was die Nebenkostenabrechnung dieses Mal bedeutet? Besonders die Positionen "Gemeinschaftsantenne" und "Kabelanschluss" können ganz schön verwirrend sein, oder? Keine Sorge, damit bist du nicht allein! Viele Mieter stehen vor dem gleichen Problem und fühlen sich unsicher, was sie wirklich zahlen müssen. In diesem Ratgeber klären wir das Ganze mal auf und geben dir konkrete Tipps, wie du deine Rechte als Mieter wahrnehmen kannst. Los geht's!
Gemeinschaftsantenne oder Kabelanschluss: Was ist überhaupt der Unterschied?
Bevor wir ins Detail gehen, lass uns erstmal die Grundlagen klären: Was ist eigentlich eine Gemeinschaftsantenne und was ein Kabelanschluss?
- •Gemeinschaftsantenne: Stell dir vor, in deinem Haus gibt es eine große Antenne auf dem Dach. Diese Antenne empfängt Fernsehsignale und verteilt sie über ein internes System an alle Wohnungen. Die Kosten für Wartung, Reparatur und Betrieb dieser Antenne können in der Nebenkostenabrechnung auftauchen.
- •Kabelanschluss: Hier läuft das Ganze über ein Kabelnetz, das von einem externen Anbieter (z.B. Vodafone, Unitymedia) betrieben wird. Der Vermieter hat mit diesem Anbieter einen Vertrag abgeschlossen, und die Kosten dafür werden auf die Mieter umgelegt.
Und was davon darf der Vermieter auf mich umlegen?
Das ist die Gretchenfrage! Grundsätzlich gilt: Der Vermieter darf nur solche Kosten auf dich umlegen, die im Mietvertrag ausdrücklich als umlagefähig vereinbart wurden. Schau also als erstes ganz genau in deinen Mietvertrag. Steht dort etwas von "Antennenanlage" oder "Kabelanschlussgebühren"?
Aber selbst wenn eine Klausel vorhanden ist, gibt es ein paar Dinge zu beachten:
- •Gemeinschaftsantenne: Die Kosten für die Gemeinschaftsantenne sind in der Regel umlagefähig, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Wartung, Reparatur, Stromverbrauch und eventuell auch die Miete für den Antennenmast, falls dieser angemietet ist.
- •Kabelanschluss: Hier wird es komplizierter. Früher war es oft üblich, dass der Vermieter einen Kabelanschluss für das ganze Haus abgeschlossen hat und die Kosten auf alle Mieter umgelegt hat, auch wenn diese den Anschluss gar nicht genutzt haben. Das ist seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2024 nicht mehr so einfach möglich!
Das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) und deine Wahlfreiheit
Das neue TKG hat nämlich deine Position als Mieter gestärkt. Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Vermieter die Kosten für einen Sammelkabelanschluss nur noch dann auf die Mieter umlegen, wenn diese den Anschluss auch tatsächlich nutzen.
Das bedeutet konkret: Du hast jetzt mehr Wahlfreiheit! Wenn du deinen eigenen TV-Anschluss (z.B. über Satellit, DVB-T2 oder Streaming) nutzen möchtest, kannst du den Kabelanschluss deines Vermieters ablehnen und musst die Kosten dafür nicht bezahlen.
Aber Achtung: Das gilt nur für neue Mietverträge oder wenn der bestehende Vertrag mit dem Kabelanbieter ausläuft und erneuert wird. Bei bestehenden Verträgen, die vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen wurden, können die Kosten noch bis zum Auslaufen des Vertrages umgelegt werden.
Was sagt der BGH dazu?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in der Vergangenheit schon mehrfach mit dem Thema Kabelanschluss und Nebenkostenabrechnung beschäftigt.
Ein wichtiges Urteil ist beispielsweise BGH, Urteil vom 18.11.2009, Az. VIII ZR 307/08. Darin hat der BGH entschieden, dass der Vermieter die Kosten für einen Kabelanschluss nur dann auf die Mieter umlegen darf, wenn dies im Mietvertrag klar und eindeutig vereinbart ist. Die Klausel muss transparent sein und dem Mieter verdeutlichen, welche Kosten auf ihn zukommen.
Diese Rechtsprechung des BGH unterstreicht also, wie wichtig es ist, dass die Umlagefähigkeit von Kabelanschlussgebühren im Mietvertrag eindeutig geregelt ist.
Was tun, wenn die Nebenkostenabrechnung falsch ist?
Du hast deine Nebenkostenabrechnung geprüft und bist der Meinung, dass die Kosten für Gemeinschaftsantenne oder Kabelanschluss zu hoch sind oder ungerechtfertigt umgelegt werden? Dann solltest du folgendermaßen vorgehen:
- 1.Rechnung prüfen: Überprüfe die Abrechnung auf formelle Fehler (z.B. Rechenfehler, fehlende Belege).
- 2.Belege anfordern: Fordere beim Vermieter Einsicht in die Originalbelege an. Das ist dein gutes Recht!
- 3.Widerspruch einlegen: Wenn du Fehler entdeckst oder die Kosten für ungerechtfertigt hältst, lege innerhalb der Widerspruchsfrist (in der Regel 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung) schriftlich Widerspruch beim Vermieter ein.
- 4.Beratung suchen: Hole dir bei Bedarf rechtlichen Rat bei einem Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht.
Gemeinschaftsantenne vs. Kabelanschluss: Checkliste für Mieter
Hier noch mal eine kurze Checkliste, die du bei der Prüfung deiner Nebenkostenabrechnung nutzen kannst:
- •Steht im Mietvertrag etwas von "Antennenanlage" oder "Kabelanschlussgebühren"?
- •Sind die Kosten für Gemeinschaftsantenne oder Kabelanschluss nachvollziehbar und angemessen?
- •Habe ich die Möglichkeit, den Kabelanschluss abzulehnen und einen anderen TV-Empfang zu nutzen?
- •Sind die Kosten für den Kabelanschluss transparent aufgeschlüsselt?
- •Habe ich die Belege geprüft und Fehler entdeckt?
- •Habe ich gegebenenfalls Widerspruch gegen die Abrechnung eingelegt?
Fazit
Die Nebenkostenabrechnung ist oft ein Buch mit sieben Siegeln, aber mit dem richtigen Wissen und ein paar Tricks kannst du deine Rechte als Mieter wahren. Achte besonders auf die Klauseln in deinem Mietvertrag, prüfe die Abrechnung sorgfältig und scheue dich nicht, bei Unklarheiten Widerspruch einzulegen oder dir professionelle Hilfe zu suchen. Und denk dran: Seit dem neuen Telekommunikationsgesetz hast du mehr Wahlfreiheit beim TV-Empfang! Also, Augen auf beim Nebenkosten-Check!
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