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Nebenkostenabrechnung bei Auszug: Welche Kosten dürfen Vermieter nachträglich abrechnen?

Na, Umzugsstress hinter dir und schon die nächste Herausforderung im Blick: die Nebenkostenabrechnung für die alte Wohnung? Keine Sorge, da bist du nicht allein! Viele Mieter fragen sich, welche Koste...

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5 Min. Lesezeit
Nebenkostenabrechnung bei Auszug: Welche Kosten dürfen Vermieter nachträglich abrechnen?

Na, Umzugsstress hinter dir und schon die nächste Herausforderung im Blick: die Nebenkostenabrechnung für die alte Wohnung? Keine Sorge, da bist du nicht allein! Viele Mieter fragen sich, welche Kosten der Vermieter nach dem Auszug überhaupt noch abrechnen darf. Lass uns das mal genauer unter die Lupe nehmen, damit du nicht unnötig draufzahlst!

Was darf dein Vermieter abrechnen, nachdem du ausgezogen bist?

Grundsätzlich gilt: Dein Vermieter darf dir auch nach deinem Auszug noch Nebenkosten in Rechnung stellen. ABER: Es gibt klare Regeln und Fristen, an die er sich halten muss. Wichtig ist, dass die Nebenkosten auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs und der entstandenen Kosten für den Abrechnungszeitraum berechnet werden, in dem du Mieter warst.

Der Abrechnungszeitraum: Wann beginnt und endet er?

Der Abrechnungszeitraum ist normalerweise ein Jahr. Oft, aber nicht immer, ist es das Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Dein Vermieter muss dir innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums die Nebenkostenabrechnung zukommen lassen. Das bedeutet: Bist du beispielsweise am 30. Juni 2024 ausgezogen und der Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr, muss dir dein Vermieter die Abrechnung bis zum 31. Dezember 2025 schicken.

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TippCheck deinen Mietvertrag! Dort steht genau, welcher Abrechnungszeitraum vereinbart wurde.

Die Abrechnungsfrist: Wie lange hat dein Vermieter Zeit?

Wie gesagt, dein Vermieter hat 12 Monate Zeit, dir die Abrechnung zuzustellen. Verpasst er diese Frist, ist die Abrechnung in der Regel unwirksam und du musst nichts nachzahlen! Das ist in § 556 Abs. 3 BGB geregelt.

Aber Achtung: Es gibt Ausnahmen! Wenn dein Vermieter die Fristüberschreitung nicht zu verschulden hat, weil er zum Beispiel auf eine verspätete Abrechnung eines Versorgers angewiesen war, kann er dir die Nebenkosten auch später noch in Rechnung stellen. Er muss dir aber glaubhaft darlegen, warum er die Frist nicht einhalten konnte.

Welche Kosten dürfen abgerechnet werden?

Dein Vermieter darf nur die Betriebskosten abrechnen, die im Mietvertrag vereinbart wurden. Typische Nebenkosten sind:

  • Heizung und Warmwasser: Hier wird in der Regel nach Verbrauch abgerechnet.
  • Wasser und Abwasser: Auch hier zählt meist der Verbrauch.
  • Müllabfuhr: Die Kosten werden oft nach Personenzahl verteilt.
  • Grundsteuer: Die Kosten werden auf alle Mieter umgelegt.
  • Gebäudeversicherung: Die Kosten werden auf alle Mieter umgelegt.
  • Hausmeister: Die Kosten werden auf alle Mieter umgelegt.
  • Treppenhausreinigung: Die Kosten werden auf alle Mieter umgelegt oder durch einen Reinigungsdienst.
  • Gartenpflege: Die Kosten werden auf alle Mieter umgelegt.
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WichtigDein Vermieter darf keine Reparaturen oder Instandhaltungskosten über die Nebenkosten abrechnen! Das sind seine eigenen Kosten. Auch Verwaltungskosten darf er nicht auf dich umlegen.

Was passiert mit Vorauszahlungen nach dem Auszug?

Du hast während deiner Mietzeit monatliche Vorauszahlungen für die Nebenkosten geleistet. Nach dem Auszug werden diese mit den tatsächlichen Kosten verrechnet. Ergibt sich eine Nachzahlung, musst du diese leisten. Hast du zu viel gezahlt, bekommst du eine Rückerstattung.

Nachzahlung nach Auszug: Wann ist sie fällig?

Die Nachzahlung ist fällig, sobald du die Nebenkostenabrechnung erhalten hast. Du solltest die Abrechnung genau prüfen und hast in der Regel einen Monat Zeit, um Einspruch einzulegen, falls dir etwas komisch vorkommt.

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TippÜberweise die Nachzahlung nicht sofort, sondern prüfe die Abrechnung erst! Du hast ein Recht darauf, die Belege einzusehen.

Verjährung von Nebenkostenforderungen: Wann ist Schluss?

Auch wenn dein Vermieter die Abrechnungsfrist eingehalten hat, kann es passieren, dass seine Forderungen verjähren. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Das bedeutet: Wenn der Abrechnungszeitraum beispielsweise das Kalenderjahr 2023 war, beginnt die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2023 und endet am 31. Dezember 2026.

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WichtigDein Vermieter muss innerhalb dieser Frist seine Forderung geltend machen, sonst kannst du dich auf die Verjährung berufen und musst nicht zahlen.

Was tun, wenn du Zweifel an der Abrechnung hast?

Du hast Zweifel an der Nebenkostenabrechnung? Dann solltest du Folgendes tun:

  1. 1.Belege einsehen: Du hast das Recht, alle Belege einzusehen, die der Abrechnung zugrunde liegen. Vereinbare einen Termin mit deinem Vermieter und nimm die Belege genau unter die Lupe.
  2. 2.Einspruch einlegen: Wenn du Fehler entdeckst, lege innerhalb der Frist (in der Regel ein Monat) schriftlich Einspruch gegen die Abrechnung ein. Begründe deinen Einspruch konkret und lege Beweise vor, wenn möglich.
  3. 3.Professionelle Hilfe suchen: Wenn du dir unsicher bist, kannst du dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt wenden. Die helfen dir, die Abrechnung zu prüfen und deine Rechte durchzusetzen.
BGH-Urteil: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass Mieter ein umfassendes Recht auf Belegeinsicht haben (z.B. BGH, Urteil vom 09.03.2005, Az. VIII ZR 57/04). Der Vermieter muss dir alle relevanten Unterlagen zur Verfügung stellen.

Fazit: Gut vorbereitet ist halb gewonnen!

Die Nebenkostenabrechnung nach dem Auszug kann kompliziert sein, aber mit dem richtigen Wissen bist du gut gerüstet. Achte auf die Fristen, prüfe die Abrechnung sorgfältig und scheue dich nicht, deine Rechte einzufordern. So vermeidest du unnötige Nachzahlungen und kannst beruhigt in dein neues Zuhause starten! Und denk dran: Im Zweifelsfall lieber einmal mehr nachfragen als zu wenig. Viel Erfolg!

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