Na, wieder mal die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten gehabt und ein mulmiges Gefühl? Gerade wenn du Wohngeld beziehst, ist es extra wichtig, dass die Abrechnung stimmt. Schließlich geht es um dein Geld! Keine Sorge, ich helfe dir, Licht ins Dunkel zu bringen. Wir schauen uns an, ob und wie du deine Nebenkostenabrechnung prüfen lassen kannst, wenn du Wohngeld bekommst.
Wohngeld und Nebenkosten: Ein Überblick
Bevor wir ins Detail gehen, kurz die Basics: Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen, die sich ihre Miete (Mietzuschuss) oder ihre Wohnkosten im eigenen Heim (Lastenzuschuss) nicht leisten können. Der Mietzuschuss wird dabei extra zum Einkommen gezahlt, damit du deine Wohnkosten decken kannst.
Die Nebenkosten, auch Betriebskosten genannt, sind die Kosten, die neben der Kaltmiete für dein Zuhause anfallen. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Hausmeister, Gartenpflege und Gebäudeversicherung. Dein Vermieter muss dir einmal jährlich eine detaillierte Abrechnung darüber zukommen lassen.
Warum die Nebenkostenabrechnung prüfen lassen?
Es ist dein gutes Recht, die Nebenkostenabrechnung genau unter die Lupe zu nehmen. Und das solltest du auch tun! Fehler in der Abrechnung sind nämlich gar nicht so selten. Oft werden Kosten falsch umgelegt, Positionen abgerechnet, die gar nicht umlagefähig sind, oder es schleichen sich Rechenfehler ein.
Gerade für Wohngeldempfänger ist es wichtig, die Abrechnung zu prüfen, weil eine zu hohe Abrechnung deine finanzielle Situation zusätzlich belasten kann. Außerdem kann eine korrigierte, niedrigere Abrechnung unter Umständen sogar dein Wohngeld erhöhen, da deine Wohnkosten dadurch sinken.
Dein Recht auf Prüfung: So gehst du vor
1. Belegeinsicht ist dein Trumpf:
Du hast das Recht, alle Belege zur Nebenkostenabrechnung einzusehen! Das ist super wichtig, denn nur so kannst du nachvollziehen, ob die abgerechneten Kosten tatsächlich angefallen sind und korrekt verteilt wurden. Mach dir am besten einen Termin mit deinem Vermieter und nimm die Abrechnung mit. Notiere dir Unklarheiten und mach gegebenenfalls Kopien von den Belegen.
2. Was genau prüfen? Eine Checkliste:
- •Umlagefähigkeit: Sind alle abgerechneten Kosten überhaupt umlagefähig? Nicht alles, was dein Vermieter ausgibt, darf er auch auf dich umlegen. Typische Beispiele für nicht umlagefähige Kosten sind Reparaturkosten, Instandhaltungsrücklagen oder Verwaltungskosten (mit Ausnahme der Hausmeisterkosten).
- •Verteilerschlüssel: Wurden die Kosten richtig verteilt? Der Verteilerschlüssel (z.B. Wohnfläche, Personenzahl) muss im Mietvertrag festgelegt sein. Wurde er korrekt angewendet?
- •Rechnerische Richtigkeit: Stimmen alle Zahlen? Hat sich der Vermieter vielleicht verrechnet?
- •Angemessenheit: Sind die Kosten angemessen? Auch wenn eine Position umlagefähig ist, muss sie nicht zwangsläufig in voller Höhe akzeptiert werden. Dein Vermieter muss wirtschaftlich handeln. Extreme Kostensteigerungen solltest du hinterfragen.
- •Fristen: Wurde die Abrechnung fristgerecht erstellt? Dein Vermieter hat in der Regel bis zum 31. Dezember des Folgejahres Zeit, dir die Abrechnung zuzustellen.
Entdeckst du Fehler in der Nebenkostenabrechnung, solltest du deinem Vermieter schriftlich widersprechen. Am besten per Einschreiben mit Rückschein, damit du einen Nachweis hast. Erkläre genau, welche Fehler du gefunden hast und warum du damit nicht einverstanden bist. Setze ihm eine Frist zur Korrektur der Abrechnung.
4. Unterstützung suchen:
Du fühlst dich überfordert? Kein Problem! Es gibt verschiedene Stellen, die dir helfen können:
- •Mietervereine: du bieten Rechtsberatung und helfen dir bei der Prüfung der Nebenkostenabrechnung. Eine Mitgliedschaft ist oft sinnvoll, da du dann umfassend abgesichert bist.
- •Verbraucherzentralen: Auch hier kannst du dich beraten lassen.
- •Wohngeldstelle: Die Wohngeldstelle kann dir zwar nicht bei der Prüfung der Abrechnung helfen, aber sie muss über Änderungen in deinen Wohnkosten informiert werden. Eine korrigierte Nebenkostenabrechnung kann sich auf dein Wohngeld auswirken.
Der Blick auf BGH-Urteile
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zahlreichen Urteilen die Rechte von Mietern gestärkt. Ein paar Beispiele:
- •BGH, Urteil vom 20.07.2005, VIII ZR 371/04: Der Vermieter muss die Belege zur Nebenkostenabrechnung so aufbereiten, dass der Mieter sie auch ohne Fachkenntnisse nachvollziehen kann.
- •BGH, Urteil vom 11.11.2009, VIII ZR 220/08: Der Vermieter muss dem Mieter die Möglichkeit geben, die Originalbelege einzusehen.
- •BGH, Urteil vom 28.10.2009, VIII ZR 256/08: Der Mieter muss die Nebenkostenabrechnung nicht akzeptieren, wenn sie formell fehlerhaft ist.
Nebenkostenabrechnung und Wohngeld: Die Verbindung
Wie bereits erwähnt, kann eine korrigierte Nebenkostenabrechnung dein Wohngeld beeinflussen. Wenn die Abrechnung niedriger ausfällt als ursprünglich angenommen, sinken deine Wohnkosten. Das kann dazu führen, dass du weniger Wohngeld erhältst. Umgekehrt kann eine höhere Nachzahlung dazu führen, dass du mehr Wohngeld bekommst, um diese zusätzliche Belastung auszugleichen. Es ist wichtig, dass du die Wohngeldstelle umgehend über jede Änderung informierst, damit dein Wohngeld entsprechend angepasst werden kann.
Fazit
Die Nebenkostenabrechnung kann kompliziert sein, aber lass dich nicht entmutigen! Mit ein bisschen Mühe und den richtigen Informationen kannst du sicherstellen, dass du nicht zu viel bezahlst. Nutze dein Recht auf Belegeinsicht, prüfe die Abrechnung sorgfältig und scheue dich nicht, Unterstützung zu suchen. Denke daran, dass eine korrekte Nebenkostenabrechnung nicht nur dein Budget entlastet, sondern sich auch positiv auf dein Wohngeld auswirken kann. Viel Erfolg bei der Prüfung deiner Abrechnung!
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