Na, auch schon mal 'ne Nebenkostenabrechnung bekommen, bei der du dir an den Kopf gefasst hast? Plötzlich sind da Kosten höher als erwartet oder Posten, die du so gar nicht kennst? Besonders ärgerlich wird’s, wenn dir der Vermieter dann auch noch sagt: "Tja, haben wir nachträglich geändert!" Aber keine Panik, ich helfe dir, dich im Dschungel der Nebenkostenabrechnung zurechtzufinden. Lass uns mal schauen, was Sache ist, wenn's um rückwirkende Änderungen geht.
Was bedeutet "rückwirkende Änderung" bei der Nebenkostenabrechnung?
Stell dir vor, du kriegst deine Abrechnung, prüfst alles und denkst: "Okay, passt halbwegs." Dann kommt Wochen später ein Brief: "Ätsch, wir haben da was geändert, du musst nachzahlen!" Genau das ist eine rückwirkende Änderung. Der Vermieter ändert nachträglich entweder einzelne Kostenpunkte oder den Verteilerschlüssel, nach dem die Kosten auf die Mieter umgelegt werden.
Dürfen Vermieter das einfach so? Die kurze Antwort: Meistens nicht!
Grundsätzlich gilt: Dein Vermieter muss sich an die Regeln halten, wenn er die Nebenkosten abrechnet. Das bedeutet, dass die Abrechnung verständlich, nachvollziehbar und korrekt sein muss. Eine nachträgliche Änderung, die zu deinen Ungunsten geht, ist da oft ein No-Go.
Wann sind rückwirkende Änderungen erlaubt?
Es gibt Ausnahmen, aber die sind rar gesät und müssen gut begründet sein. Hier ein paar Beispiele:
- •Rechenfehler: Hat sich der Vermieter schlichtweg verrechnet (z.B. falsche Zahlen eingetippt), darf er das korrigieren. Aber Achtung: Das muss er dir plausibel erklären können.
- •Neue Gerichtsurteile: Manchmal gibt es Urteile vom Bundesgerichtshof (BGH), die die Rechtslage ändern. Wenn das deine Abrechnung betrifft, könnte der Vermieter nachträglich anpassen. Aber auch hier gilt: Er muss dir genau erklären, warum das Urteil relevant ist.
- •Offensichtliche Fehler in der ursprünglichen Abrechnung: Hat der Vermieter beispielsweise versehentlich Kosten doppelt berechnet oder einen Posten ganz vergessen, kann er das korrigieren. Aber Achtung, es muss wirklich offensichtlich sein.
Wann sind rückwirkende Änderungen NICHT erlaubt?
Hier wird's spannend, denn in vielen Fällen sind nachträgliche Änderungen unzulässig. Zum Beispiel:
- •Änderung des Verteilerschlüssels: Der Verteilerschlüssel (z.B. Wohnfläche, Personenzahl) muss im Mietvertrag festgelegt sein oder dir rechtzeitig vor der Abrechnung mitgeteilt werden. Ihn nachträglich zu ändern, um dir mehr Kosten aufzubürden, ist in der Regel nicht erlaubt. (BGH, Urteil vom 28. Mai 2008, Az. VIII ZR 261/07)
- •Neue Kostenpositionen: Plötzlich tauchen Posten auf, die vorher nie da waren? Wenn du nicht rechtzeitig darüber informiert wurdest (also VOR der Abrechnung), musst du die nicht zahlen.
- •Unsachgemäße Abrechnung: Ist die Abrechnung generell unübersichtlich, fehlerhaft oder nicht nachvollziehbar, muss dein Vermieter sie überarbeiten. Eine nachträgliche "Korrektur", die die Abrechnung nicht besser macht, ist nicht zulässig.
Was kannst du tun, wenn dein Vermieter die Abrechnung nachträglich ändert?
- •Ruhe bewahren: Lass dich nicht gleich stressen. Prüfe die geänderte Abrechnung sorgfältig.
- •Fordere eine Begründung an: Bitte deinen Vermieter schriftlich um eine detaillierte Erklärung für die Änderung. Warum wurde sie vorgenommen? Welche Rechtsgrundlage gibt es?
- •Prüfe die Begründung: Ist die Begründung plausibel? Stimmt sie mit den Fakten überein? Hole dir im Zweifelsfall Rat bei einem Mieterverein oder einem Anwalt.
- •Lege Widerspruch ein: Wenn du die Änderung für unberechtigt hältst, lege innerhalb der Einspruchsfrist (12 Monate nach Erhalt der Abrechnung) schriftlich Widerspruch ein. Begründe deinen Widerspruch genau.
- •Zahle unter Vorbehalt: Wenn du nicht sicher bist, ob die Änderung rechtens ist, zahle den Betrag unter Vorbehalt. So verhinderst du Mahnungen und Inkassoforderungen, behältst dir aber gleichzeitig das Recht vor, das Geld zurückzufordern, falls sich dein Widerspruch als berechtigt erweist.
- •Hole dir professionelle Hilfe: Ein Mieterverein oder ein Anwalt für Mietrecht kann dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.
Konkrete Tipps für dich
- •Mietvertrag genau lesen: Was steht dort über die Nebenkosten und die Verteilerschlüssel?
- •Vorjahresabrechnung vergleichen: Fallen dir Unterschiede auf? Sprich deinen Vermieter darauf an.
- •Belegeinsicht fordern: Du hast das Recht, die Originalbelege für die Nebenkostenabrechnung einzusehen. So kannst du prüfen, ob die Kosten korrekt sind.
- •Notizen machen: Dokumentiere alle Gespräche und Schriftverkehr mit deinem Vermieter. Das kann im Streitfall sehr hilfreich sein.
- •Fristen beachten: Die Einspruchsfrist beträgt in der Regel 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung. Verpasse sie nicht!
BGH-Urteile, die dir helfen können
Der BGH hat sich in vielen Urteilen mit der Nebenkostenabrechnung befasst. Hier ein paar Beispiele, die für dich relevant sein könnten:
- •BGH, Urteil vom 28. Mai 2008, Az. VIII ZR 261/07: Änderung des Verteilerschlüssels ist in der Regel nicht zulässig.
- •BGH, Urteil vom 29. April 2015, Az. VIII ZR 194/14: Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Abrechnung.
Fazit: Bleib am Ball und lass dich nicht unterkriegen!
Rückwirkende Änderungen in der Nebenkostenabrechnung sind oft ein Ärgernis, aber du bist nicht machtlos! Informiere dich über deine Rechte, prüfe die Abrechnung sorgfältig und scheue dich nicht, Widerspruch einzulegen. Mit ein bisschen Hartnäckigkeit und der richtigen Unterstützung kannst du dich gegen unberechtigte Forderungen wehren und dafür sorgen, dass deine Nebenkostenabrechnung fair und korrekt ist. Viel Erfolg!
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