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Nebenkostenabrechnung bei Auszug: Welche Kosten dürfen Vermieter nachträglich abrechnen und wie lange haben sie Zeit?

Manchmal fühlt sich der Auszug aus einer Wohnung an, als wäre das Schlimmste vorbei. Kisten gepackt, Schlüssel übergeben, und endlich ein neues Kapitel! Aber dann kommt da noch die Nebenkostenabrechnu...

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6 Min. Lesezeit
Nebenkostenabrechnung bei Auszug: Welche Kosten dürfen Vermieter nachträglich abrechnen und wie lange haben sie Zeit?

Manchmal fühlt sich der Auszug aus einer Wohnung an, als wäre das Schlimmste vorbei. Kisten gepackt, Schlüssel übergeben, und endlich ein neues Kapitel! Aber dann kommt da noch die Nebenkostenabrechnung – oft erst Monate später. Und da fragst du dich vielleicht: Dürfen die das überhaupt? Was können die mir jetzt noch in Rechnung stellen, nachdem ich schon längst weg bin? Keine Sorge, ich helfe dir, Licht ins Dunkel zu bringen!

Nebenkostenabrechnung nach dem Auszug: Das musst du wissen!

Klar, der Vermieter muss dir eine Nebenkostenabrechnung zukommen lassen. Aber es gibt ein paar wichtige Punkte, die du beachten musst, wenn du schon ausgezogen bist:

  • Abrechnungszeitraum: Der Abrechnungszeitraum muss nicht zwingend mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Oft ist es der Zeitraum, der im Mietvertrag festgelegt ist. Wichtig ist, dass die Abrechnung sich auf den Zeitraum bezieht, in dem du Mieter warst. Wenn du also beispielsweise im Juni ausgezogen bist, darf der Vermieter dir keine Kosten für den Rest des Jahres in Rechnung stellen (es sei denn, es handelt sich um verbrauchsabhängige Kosten, die eben bis zu deinem Auszug angefallen sind).
  • Fristen für den Vermieter: Dein Vermieter hat zwölf Monate Zeit, dir die Nebenkostenabrechnung nach Ende des Abrechnungszeitraums zukommen zu lassen. Das ist eine wichtige Frist! Stell dir vor, der Abrechnungszeitraum endet am 31. Dezember. Dann muss die Abrechnung bis zum 31. Dezember des Folgejahres bei dir sein.
  • Was passiert, wenn die Frist verpasst wird? Grundsätzlich gilt: Wenn dein Vermieter die Frist von zwölf Monaten verpasst, kann er keine Nachforderungen mehr geltend machen. Das bedeutet, er kann dir kein Geld mehr für Nebenkosten in Rechnung stellen, selbst wenn diese tatsächlich angefallen sind. Das ist für dich natürlich super! Es gibt aber Ausnahmen, die wir später noch besprechen.

Welche Kosten dürfen nachträglich abgerechnet werden?

Prinzipiell dürfen alle umlagefähigen Nebenkosten abgerechnet werden, die im Mietvertrag vereinbart wurden. Dazu gehören typischerweise:

  • Heizung und Warmwasser: Diese Kosten werden oft verbrauchsabhängig abgerechnet, basierend auf deinem tatsächlichen Verbrauch.
  • Kaltwasser: Auch hier wird meist dein Verbrauch gemessen.
  • Müllabfuhr: Die Kosten für die Müllabfuhr werden in der Regel auf alle Mieter umgelegt.
  • Grundsteuer: Die Grundsteuer ist eine jährliche Steuer, die auf das Grundstück erhoben wird und auf die Mieter umgelegt werden kann.
  • Gebäudeversicherung: Die Kosten für die Gebäudeversicherung sind ebenfalls umlagefähig.
  • Hausmeister: Die Kosten für den Hausmeister können ebenfalls in der Nebenkostenabrechnung auftauchen.
  • Reinigung des Treppenhauses: Auch die Kosten für die Reinigung des Treppenhauses können auf die Mieter umgelegt werden.
Es ist wichtig, dass die Abrechnung transparent und nachvollziehbar ist. Du solltest genau prüfen können, wie die Kosten berechnet wurden und ob die angegebenen Werte korrekt sind.

Ausnahmen von der Frist: Wann darf der Vermieter doch noch nachfordern?

Wie so oft gibt es auch hier Ausnahmen von der Regel. Dein Vermieter kann auch nach Ablauf der zwölfmonatigen Frist noch Nebenkosten nachfordern, wenn er die Verspätung nicht zu verschulden hat. Das bedeutet, dass er alles in seiner Macht Stehende getan haben muss, um die Abrechnung rechtzeitig zu erstellen.

Ein häufiges Beispiel ist, wenn der Vermieter auf eine Abrechnung von einem externen Dienstleister (z.B. einem Heizungsableser) warten muss und dieser sich verspätet. In diesem Fall muss der Vermieter dir aber unverzüglich mitteilen, dass sich die Abrechnung verzögert und warum. Sobald er die fehlenden Informationen hat, muss er die Abrechnung so schnell wie möglich erstellen und dir zukommen lassen.

⚠️
WichtigDer Vermieter muss dir nachweisen, dass er die Verspätung nicht selbst verschuldet hat. Das ist oft schwierig und kann im Streitfall vor Gericht enden.

Was tun, wenn du eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung erhältst?

Auch nach deinem Auszug hast du das Recht, die Nebenkostenabrechnung zu prüfen und Einspruch einzulegen, wenn du Fehler entdeckst. Hier sind ein paar Tipps:

  1. 1.Ruhe bewahren: Lass dich nicht von der Abrechnung unter Druck setzen. Nimm dir Zeit, um sie sorgfältig zu prüfen.
  2. 2.Abrechnung prüfen: Vergleiche die Abrechnung mit deinem Mietvertrag. Sind alle Kosten, die abgerechnet werden, auch tatsächlich im Mietvertrag als umlagefähig vereinbart? Sind die Berechnungen korrekt?
  3. 3.Belege einsehen: Du hast das Recht, die Originalbelege einzusehen. Bitte deinen Vermieter um einen Termin, um die Belege zu prüfen.
  4. 4.Einspruch einlegen: Wenn du Fehler entdeckst, lege innerhalb der Einspruchsfrist (in der Regel zwölf Monate ab Erhalt der Abrechnung) schriftlich Einspruch ein. Begründe deinen Einspruch genau und lege Beweise vor, falls du welche hast.
  5. 5.Fristen beachten: Achte auf die Einspruchsfrist! Wenn du die Frist verpasst, kann dein Einspruch abgelehnt werden.
  6. 6.Rechtliche Beratung: Wenn du unsicher bist oder der Vermieter deinen Einspruch ablehnt, solltest du dich rechtlich beraten lassen. Ein Mieterverein oder ein Anwalt für Mietrecht können dir helfen.

Verjährung von Nachforderungen: Wann ist endgültig Schluss?

Auch wenn dein Vermieter die Abrechnungsfrist eingehalten hat und eine Nachforderung geltend macht, gibt es eine Verjährungsfrist. Diese beträgt drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Das bedeutet, dass der Vermieter seine Forderung innerhalb von drei Jahren gerichtlich geltend machen muss, sonst verjährt sie.

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BeispielDie Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2023 wird dir im Juni 2024 zugestellt. Die Nachforderung verjährt am 31. Dezember 2027.

BGH-Urteile im Blick: Was die Rechtsprechung sagt

Es gibt zahlreiche Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Nebenkostenabrechnung. Diese Urteile sind wichtig, um deine Rechte zu kennen und zu verstehen, wie Gerichte in ähnlichen Fällen entschieden haben.

  • BGH, Urteil vom 25.01.2006, VIII ZR 78/05: Dieses Urteil bestätigt die grundsätzliche Frist von zwölf Monaten für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung.
  • BGH, Urteil vom 29.03.2006, VIII ZR 190/05: Dieses Urteil befasst sich mit der Frage, wann der Vermieter die Verspätung der Abrechnung zu verschulden hat.
Es ist immer ratsam, sich bei Unklarheiten über die aktuelle Rechtsprechung zu informieren.

Fazit: Deine Rechte als ehemaliger Mieter

Die Nebenkostenabrechnung nach dem Auszug kann kompliziert sein, aber mit dem richtigen Wissen bist du gut gerüstet.

  • Achte auf die Abrechnungsfrist von zwölf Monaten.
  • Prüfe die Abrechnung sorgfältig und lege bei Fehlern Einspruch ein.
  • Beachte die Verjährungsfrist von drei Jahren.
  • Informiere dich über die aktuelle Rechtsprechung.
Lass dich nicht einschüchtern! Du hast Rechte als Mieter, auch nach deinem Auszug. Wenn du unsicher bist, scheue dich nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. So kannst du sicherstellen, dass du nicht zu viel bezahlst und deine Rechte gewahrt werden. Viel Erfolg!

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