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Tierhaltung in der Mietwohnung: Dürfen Vermieter die Kosten in der Nebenkostenabrechnung umlegen?

Hallo, liebe Tierfreund*innen! Hast du auch schon mal in deiner Nebenkostenabrechnung gestutzt und dich gefragt, ob da Kosten für die Tierhaltung drin stecken? ...

Mister Check
5 Min. Lesezeit
Tierhaltung in der Mietwohnung: Dürfen Vermieter die Kosten in der Nebenkostenabrechnung umlegen?

Hallo, liebe Tierfreund*innen! Hast du auch schon mal in deiner Nebenkostenabrechnung gestutzt und dich gefragt, ob da Kosten für die Tierhaltung drin stecken? Viele Mieter mit tierischen Mitbewohnern sind unsicher, welche Kosten der Vermieter wirklich auf dich umlegen darf. Keine Sorge, ich helfe dir, Licht ins Dunkel zu bringen!

Tierische Nebenkosten: Was darf dein Vermieter abrechnen?

Die Frage, ob dein Vermieter Kosten für die Tierhaltung in der Nebenkostenabrechnung auf dich umlegen darf, ist gar nicht so einfach zu beantworten. Grundsätzlich gilt: Kosten, die direkt durch die Tierhaltung entstehen und allgemein für alle Mieter anfallen, können unter Umständen umlagefähig sein. Aber Achtung, es gibt klare Grenzen!

Reinigungskosten: Mehr als nur ein Katzenhaar

Stell dir vor, dein Vermieter lässt das Treppenhaus öfter reinigen, weil angeblich dein Hund ständig Dreck hineinträgt. Oder weil die Katze deiner Nachbarin überall Haare verliert. Darf er dir diese zusätzlichen Reinigungskosten in Rechnung stellen?

Grundsätzlich sind Kosten für die regelmäßige Reinigung des Treppenhauses, des Hofs oder anderer Gemeinschaftsflächen umlagefähig. Diese Kosten fallen unter die Betriebskosten und sind in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt.

Aber: Die Kosten müssen angemessen sein. Wenn dein Vermieter plötzlich eine doppelt so teure Reinigungsfirma beauftragt, nur weil ein paar Tierhaare mehr im Treppenhaus liegen, musst du das nicht einfach hinnehmen. Du hast das Recht, die Abrechnung zu prüfen und gegebenenfalls zu beanstanden. Es muss ein nachweisbarer, erheblicher Mehraufwand vorliegen, der ausschließlich auf die Tierhaltung zurückzuführen ist.

  • Beispiel: Der Vermieter beauftragt eine Sonderreinigung des Treppenhauses, weil dein Hund eine größere Menge Schlamm hineingetragen hat. Hier könnte ein Teil der Kosten auf dich umgelegt werden, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass die Reinigung ausschließlich wegen deines Hundes notwendig war und über die normale Reinigung hinausging.

Reparaturen und Schäden: Wer zahlt den Kratzer?

Deine Katze hat an der Tür gekratzt oder dein Hund hat im Garten ein Loch gebuddelt? Für Schäden, die deine Tiere verursachen, bist du als Tierhalter verantwortlich. Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Aber: Der Vermieter kann dir die Kosten für Reparaturen nicht einfach in der Nebenkostenabrechnung unterjubeln! Die Reparaturkosten sind keine umlagefähigen Betriebskosten. Er muss dich direkt zur Kasse bitten oder die Kosten über deine Haftpflichtversicherung abwickeln.

  • Beispiel: Dein Hund hat die Tapete im Treppenhaus beschädigt. Der Vermieter lässt die Tapete erneuern. Die Kosten für die Erneuerung der Tapete darf er dir nicht in der Nebenkostenabrechnung präsentieren, sondern muss dich direkt in Anspruch nehmen.

Tierversicherung: Nicht dein Problem!

Manche Vermieter versuchen, die Kosten für ihre eigene Tierversicherung auf die Mieter umzulegen. Das ist definitiv nicht erlaubt! Eine Tierversicherung ist eine freiwillige Versicherung des Vermieters und hat nichts in der Nebenkostenabrechnung zu suchen.

Sonstige Kosten: Was geht, was nicht?

Es gibt noch einige andere Kosten, die Vermieter im Zusammenhang mit Tierhaltung in der Nebenkostenabrechnung geltend machen könnten.

  • Erhöhte Müllgebühren durch Hundekotbeutel: Umlagefähig, wenn die Gemeinde die Müllgebühren aufgrund der zusätzlichen Hundekotbeutel erhöht hat und dies nachweisbar ist.
  • Desinfektionsmaßnahmen: Nur umlagefähig, wenn diese aufgrund einer konkreten Gefahr durch Tierhaltung (z.B. nach einem Parasitenbefall) notwendig sind und von allen Mietern genutzt werden.
  • Kosten für die Beseitigung von Tierkot auf Gemeinschaftsflächen: Umlagefähig, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass diese Kosten regelmäßig und in erheblichem Umfang anfallen und nicht durch normale Reinigungsarbeiten abgedeckt sind.

Praxisbeispiel: So könnte deine Nebenkostenabrechnung aussehen

Stell dir vor, du wohnst in einem Mehrfamilienhaus mit fünf Parteien. Du und ein anderer Mieter haben jeweils einen Hund. Dein Vermieter hat folgende Kosten in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt:

KostenartGesamtbetragDein AnteilBegründung
Regelmäßige Treppenhausreinigung600 €120 €Umlagefähig nach Wohnfläche
Sonderreinigung (Tierhaare)150 €50 €Vermieter behauptet, der Mehraufwand sei wegen der Tierhaare im Treppenhaus entstanden.
Reparatur Tür (Katzenkratzer)100 €0 €Nicht umlagefähig, da du direkt für den Schaden haftest.
Tierhalterhaftpflichtversicherung VM200 €0 €Nicht umlagefähig, da dies eine freiwillige Versicherung des Vermieters ist.
Erhöhte Müllgebühren (Hundekotbeutel)50 €25 €Umlagefähig, da die Gemeinde die Müllgebühren nachweislich aufgrund der zusätzlichen Hundekotbeutel erhöht hat und du einen Hund besitzt.
In diesem Fall solltest du die Kosten für die Sonderreinigung (Tierhaare) kritisch hinterfragen. Kann der Vermieter nachweisen, dass die Sonderreinigung tatsächlich ausschließlich wegen der Tierhaare notwendig war und über die normale Reinigung hinausging? Wenn nicht, kannst du diesen Posten beanstanden. Die Reparaturkosten und die Tierhalterhaftpflichtversicherung des Vermieters sind ohnehin nicht umlagefähig.

Checkliste: So gehst du vor!

  • Prüfe deine Nebenkostenabrechnung genau: Sind Kosten für Tierhaltung aufgeführt?
  • Fordere Belege an: Lass dir vom Vermieter detaillierte Rechnungen zeigen, um die Kosten nachzuvollziehen.
  • Hinterfrage kritisch: Sind die Kosten angemessen und nachvollziehbar? Kann der Vermieter einen direkten Zusammenhang zur Tierhaltung nachweisen?
  • Lass dich beraten: Wenn du unsicher bist, wende dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht.
  • Sprich mit deinem Vermieter: Oft lassen sich Probleme im persönlichen Gespräch klären.

Fazit

Die Umlagefähigkeit von Kosten für Tierhaltung in der Nebenkostenabrechnung ist ein komplexes Thema. Es ist wichtig, dass du deine Rechte kennst und deine Nebenkostenabrechnung genau prüfst. Nur so kannst du sicherstellen, dass du nicht für Kosten aufkommen musst, die du nicht zu verantworten hast. Viel Erfolg!

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