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Gartenpflege in der Nebenkostenabrechnung: Was Mieter bei Gemeinschaftsgärten und Sondernutzungsrechten beachten müssen

Hey, aufgepasst bei deiner Nebenkostenabrechnung! Geht es um die Gartenpflege, kann es nämlich ganz schön knifflig werden. Viele Mieter zahlen drauf, obwohl sie...

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5 Min. Lesezeit
Gartenpflege in der Nebenkostenabrechnung: Was Mieter bei Gemeinschaftsgärten und Sondernutzungsrechten beachten müssen

Hey, aufgepasst bei deiner Nebenkostenabrechnung! Geht es um die Gartenpflege, kann es nämlich ganz schön knifflig werden. Viele Mieter zahlen drauf, obwohl sie es gar nicht müssten. Lass uns mal gemeinsam durch den Dschungel der Gartenpflegekosten navigieren, damit du dein Recht kennst!

Gartenpflege in der Nebenkostenabrechnung – Dein grüner Leitfaden

Du hast eine Nebenkostenabrechnung bekommen und entdeckst dort Posten für die Gartenpflege? Kein Grund zur Panik! Aber Vorsicht ist geboten. Nicht alles, was der Vermieter da ansetzt, ist auch wirklich erlaubt. Grundsätzlich gilt: Gartenpflegekosten sind umlagefähig, wenn das im Mietvertrag vereinbart wurde. Steht da nichts, musst du auch nichts zahlen. Aber selbst wenn eine Vereinbarung existiert, gibt es Stolpersteine.

Was gehört zur Gartenpflege?

Gartenpflege ist nicht gleich Gartenpflege. Stell dir vor, du hast einen wunderschönen Rasen vor deiner Tür. Was alles dazugehört, um ihn so schön zu halten, sind typische Gartenpflegekosten:

  • Rasen mähen: Klar, der Rasen muss regelmäßig gekürzt werden.
  • Heckenschnitt: Auch die Hecken wollen in Form gebracht werden.
  • Baumschnitt: Äste stutzen, Bäume beschneiden – das gehört dazu.
  • Beetpflege: Unkraut jäten, Blumen gießen und pflanzen.
  • Reinigung der Gartenwege: Laub kehren, Unrat beseitigen.
  • Düngen und Wässern: Damit alles schön wächst und blüht.
  • Erneuerung von Pflanzen: Wenn was kaputtgeht, muss es ersetzt werden.
Allerdings gibt es auch Kosten, die nicht zur Gartenpflege gehören und somit nicht auf dich umgelegt werden dürfen:

  • Neuanlage des Gartens: Einen völlig neuen Garten anzulegen, ist Sache des Vermieters.
  • Reparatur von Gartengeräten: Wenn der Rasenmäher kaputtgeht, muss das der Vermieter zahlen.
  • Kosten für Spielgeräte: Schaukeln, Rutschen usw. sind Vermietersache.
  • Verbesserungsmaßnahmen: Wenn der Vermieter den Garten aufwertet, zum Beispiel durch einen neuen Teich, musst du das nicht mitbezahlen.

Gemeinschaftsgarten oder Sondernutzungsrecht? Der feine Unterschied

Das ist ein wichtiger Punkt! Hast du Zugang zu einem Gemeinschaftsgarten, den alle Mieter nutzen können, dann sind die Kosten für die Pflege grundsätzlich umlagefähig, wenn es im Mietvertrag steht. Aber: Der Vermieter muss darauf achten, dass die Kosten angemessen sind. Er darf also nicht den teuersten Gartenbaubetrieb beauftragen, wenn es auch eine günstigere Alternative gäbe.

Hast du ein Sondernutzungsrecht an einem Teil des Gartens, zum Beispiel einer Terrasse mit kleinem Beet, dann ist die Sache schon komplizierter. Hier kommt es darauf an, was im Mietvertrag steht. Oft ist vereinbart, dass du dich um "deinen" Teil des Gartens selbst kümmern musst. Dann darf der Vermieter dir diese Kosten eigentlich nicht in Rechnung stellen. Es sei denn, es gibt spezielle Vereinbarungen, zum Beispiel für den Heckenschnitt, der auch die Nachbarn betrifft.

Was sagt der BGH? Wichtige Urteile zur Gartenpflege

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich schon oft mit dem Thema Gartenpflege in der Nebenkostenabrechnung beschäftigt. Einige wichtige Punkte, die du dir merken solltest:

  • Angemessenheit: Die Kosten müssen angemessen sein. Der Vermieter darf nicht einfach drauf los wirtschaften.
  • Belegeinsicht: Du hast das Recht, die Originalbelege einzusehen, um die Kosten zu überprüfen.
  • Keine Luxusausgaben: Kosten für aufwendige Dekorationen oder exotische Pflanzen musst du nicht bezahlen.
  • Wirtschaftlichkeitsgebot: Der Vermieter muss wirtschaftlich handeln. Er darf zum Beispiel nicht unnötig oft den Rasen mähen lassen.

Rechenbeispiel: So prüfst du deine Nebenkostenabrechnung

Stell dir vor, in deiner Nebenkostenabrechnung steht folgender Posten:

KostenartBetrag (gesamt)Wohnfläche (gesamt)Dein Anteil (Wohnfläche)Dein Kostenanteil
Gartenpflege1.500 €500 qm80 qm240 €
Hier wird der Gesamtbetrag der Gartenpflege durch die gesamte Wohnfläche geteilt und dann mit deiner Wohnfläche multipliziert. Aber ist das auch richtig?

Schritt 1: Mietvertrag prüfen: Steht im Mietvertrag überhaupt etwas zur Gartenpflege? Wenn nicht, musst du die 240 € nicht zahlen.

Schritt 2: Belegeinsicht: Fordere die Originalbelege an! Was genau wurde für die 1.500 € gemacht? Wurde der Garten neu angelegt (was nicht umlagefähig wäre)? Sind die Kosten angemessen?

Schritt 3: Angemessenheit prüfen: Vergleich die Kosten mit anderen Angeboten. Hat der Vermieter vielleicht überteuert eingekauft oder einen zu teuren Gartenbaubetrieb beauftragt? Hol dir notfalls Vergleichsangebote ein.

Schritt 4: Sondernutzungsrecht beachten: Hast du ein Sondernutzungsrecht an einem Teil des Gartens und kümmerst dich selbst darum? Dann darf der Vermieter dir diese Kosten nicht einfach so in Rechnung stellen.

Berechnungsfehler entdeckt? Angenommen, du stellst fest, dass die Kosten für die Neuanlage des Gartens in den 1.500 € enthalten sind, sagen wir mal 500 €. Dann dürftest du (500 € / 500 qm) * 80 qm = 80 € weniger zahlen. Dein Kostenanteil würde sich also auf 240 € - 80 € = 160 € reduzieren.

Deine Checkliste für die Gartenpflege in der Nebenkostenabrechnung

  • Mietvertrag checken: Steht dort etwas zur Gartenpflege?
  • Belege anfordern: Fordere die Originalbelege an und prüfe sie genau.
  • Angemessenheit prüfen: Sind die Kosten angemessen? Vergleichsangebote einholen!
  • Sondernutzungsrecht beachten: Kümmerst du dich um deinen Teil des Gartens selbst?
  • Fristen beachten: Du hast in der Regel 12 Monate Zeit, um die Nebenkostenabrechnung zu prüfen und Einspruch einzulegen.
  • Nicht alles hinnehmen: Sprich mit deinem Vermieter, wenn du Fehler entdeckst.

Fazit: Kenne deine Rechte!

Die Gartenpflege in der Nebenkostenabrechnung kann kompliziert sein, aber mit dem richtigen Wissen kannst du sicherstellen, dass du nicht zu viel zahlst. Prüfe deine Abrechnung sorgfältig, fordere Belege an und scheue dich nicht, Einspruch einzulegen, wenn etwas nicht stimmt. So behältst du den Durchblick und sparst bares Geld!

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