Hallo! Kennst du das Gefühl, wenn du ausziehst und dich fragst, ob die nächste Nebenkostenabrechnung fair ist? Gerade bei Heizkosten kann das knifflig sein, besonders wenn ein Mieterwechsel stattfindet. Lass uns mal Klartext reden, wann eine Zwischenablesung Pflicht ist und was du tun kannst, wenn dein Vermieter diese Pflicht ignoriert.
Warum ist die Zwischenablesung so wichtig?
Stell dir vor, du wohnst in einer Wohnung und heizt sparsam. Dein Nachfolger dreht die Heizung voll auf. Ohne Zwischenablesung würde ein Teil seines Verbrauchs dir angerechnet werden! Das wäre unfair, oder? Die Zwischenablesung sorgt dafür, dass dein tatsächlicher Verbrauch bis zum Auszug erfasst wird und der neue Mieter ab seinem Einzug zahlt.
Wann MUSS dein Vermieter eine Zwischenablesung machen?
Hier kommt der Knackpunkt: Dein Vermieter ist nicht immer zur Zwischenablesung verpflichtet! Es kommt auf die Umstände an.
- •Individuelle Vereinbarung: Wenn in deinem Mietvertrag oder einer separaten Vereinbarung explizit eine Zwischenablesung bei Auszug festgelegt ist, dann muss sich dein Vermieter daran halten. Das ist der einfachste Fall.
- •§ 9b Heizkostenverordnung (HeizkostenV): Dieser Paragraph ist entscheidend! Wenn die Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden (was fast immer der Fall ist) und Geräte zur Verbrauchserfassung (Heizkostenverteiler, Wasserzähler etc.) installiert sind, dann MUSS der Vermieter bei Mieterwechsel eine Zwischenablesung durchführen.
Was passiert, wenn KEINE Zwischenablesung stattfindet?
Ignoriert dein Vermieter seine Pflicht zur Zwischenablesung, hast du Rechte! Das ist kein Weltuntergang, aber du solltest aktiv werden.
- •Abrechnung anfechten: Das Wichtigste zuerst: Wenn du eine Nebenkostenabrechnung bekommst, die deinen Verbrauch nicht korrekt widerspiegelt (weil keine Zwischenablesung stattgefunden hat), dann kannst du diese innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt anfechten. Erkläre deinem Vermieter schriftlich, warum du die Abrechnung für falsch hältst.
- •Korrektur der Abrechnung fordern: Fordere deinen Vermieter auf, die Abrechnung zu korrigieren. Er muss dann deinen Verbrauch schätzen und den Rest dem Nachmieter zurechnen. Die Schätzung muss aber plausibel sein!
- •Schätzung des Verbrauchs: Wenn keine Zwischenablesung stattgefunden hat, muss der Vermieter deinen Verbrauch schätzen. Laut BGH (Az. VIII ZR 198/05) muss die Schätzung nachvollziehbar und anhand geeigneter Vergleichswerte (z.B. dein Vorjahresverbrauch) erfolgen. Eine willkürliche Schätzung ist nicht zulässig.
- •Zurückbehaltungsrecht: In extremen Fällen, wenn der Vermieter sich weigert, die Abrechnung zu korrigieren, und du nachweislich einen Schaden hast (z.B. weil dir zu hohe Heizkosten berechnet werden), könntest du unter Umständen ein Zurückbehaltungsrecht an der Nebenkostennachzahlung geltend machen. Das solltest du aber nur nach Rücksprache mit einem Anwalt oder einer Mieterberatung tun.
Praktische Tipps für dich
- •Dokumentation ist Gold wert: Mache Fotos von den Zählerständen bei deinem Auszug, am besten zusammen mit dem Vermieter oder einem Zeugen. So hast du im Streitfall Beweise.
- •Frühzeitig ansprechen: Sprich deinen Vermieter rechtzeitig vor deinem Auszug auf die Zwischenablesung an. So vermeidest du Missverständnisse.
- •Mietvertrag prüfen: Lies deinen Mietvertrag genau durch. Steht dort etwas zur Zwischenablesung?
- •Nicht einschüchtern lassen: Viele Vermieter versuchen, sich vor der Zwischenablesung zu drücken. Lass dich nicht einschüchtern! Du hast ein Recht auf eine korrekte Abrechnung.
- •Hilfe suchen: Wenn du unsicher bist, wende dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht. Die können dich individuell beraten und dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.
Was, wenn der Nachmieter direkt einzieht?
Manchmal ist es so, dass der Nachmieter schon am Tag nach deinem Auszug einzieht. In diesem Fall ist es besonders wichtig, dass die Zwischenablesung korrekt durchgeführt wird. Am besten machst du die Ablesung zusammen mit dem Vermieter und dem Nachmieter, so haben alle Parteien Klarheit.
Achtung bei pauschalen Abrechnungen
Gibt es in deinem Mietvertrag eine Nebenkostenpauschale statt einer verbrauchsabhängigen Abrechnung, ist die Zwischenablesung meist irrelevant, da du ja sowieso einen festen Betrag zahlst. Aber auch hier gilt: Lies deinen Mietvertrag genau!
Fazit: Informiert sein und handeln!
Du siehst, die Zwischenablesung bei Mieterwechsel ist ein wichtiges Thema, das oft zu Streitigkeiten führt. Aber wenn du deine Rechte kennst und rechtzeitig handelst, kannst du sicherstellen, dass deine Nebenkostenabrechnung fair ist. Lass dich nicht verunsichern, dokumentiere alles sorgfältig und scheue dich nicht, Hilfe zu suchen, wenn du sie brauchst. So behältst du die Kontrolle über deine Finanzen und kannst deinen Auszug entspannt genießen!
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