Na, da hast du dich ja in ein spannendes Thema gestürzt! Lass uns mal gemeinsam Licht ins Dunkel der Aufzugskostenabrechnung bringen, besonders wenn du im Erdgeschoss wohnst.
Aufzugskosten im Erdgeschoss – Muss ich das wirklich zahlen?
Viele Mieter im Erdgeschoss sind überrascht, wenn in der Nebenkostenabrechnung plötzlich Aufzugskosten auftauchen. "Ich benutze den Aufzug doch gar nicht!", denkst du vielleicht. Und das ist ja auch verständlich. Aber im Mietrecht ist es oft komplizierter als gedacht. Ob du zahlen musst oder nicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Die Grundlage: Dein Mietvertrag und die Betriebskostenverordnung (BetrKV)
Zuerst mal: Dein Mietvertrag ist der wichtigste Ausgangspunkt. Steht dort explizit, dass du dich an den Aufzugskosten beteiligen musst? Wenn ja, ist das schon mal ein starkes Indiz dafür, dass du zahlen musst.
Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) listet auf, welche Kosten überhaupt als Betriebskosten umgelegt werden dürfen. Aufzugskosten gehören grundsätzlich dazu, genauer gesagt die Kosten für den Betriebsstrom, die Wartung, die regelmäßige Prüfung der Betriebssicherheit und die Reinigung.
Umlagefähigkeit und der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
Damit Kosten aber tatsächlich auf dich umgelegt werden dürfen, müssen sie notwendig sein und dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entsprechen. Das bedeutet, dass der Vermieter sparsam wirtschaften muss. Er darf also beispielsweise nicht den teuersten Wartungsvertrag abschließen, wenn es auch günstigere Alternativen gäbe.
Das Problem der Nichtnutzung – Der BGH hat das Wort!
Hier kommt der Knackpunkt: Du wohnst im Erdgeschoss und nutzt den Aufzug nicht. Ist es dann fair, wenn du trotzdem zahlen musst? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit dieser Frage schon mehrfach beschäftigt. Grundsätzlich gilt: Auch wenn du den Aufzug nicht nutzt, kannst du zur Zahlung verpflichtet sein.
Warum? Weil der BGH argumentiert, dass der Aufzug allen Mietern im Haus zugutekommt, auch denen im Erdgeschoss. Er steigert den Wohnwert des gesamten Gebäudes. Außerdem profitiert auch du indirekt davon, beispielsweise wenn du Besuch von oben bekommst oder wenn Handwerker den Aufzug nutzen, um schwere Gegenstände zu transportieren.
Wann du dich wehren kannst
Es gibt aber Ausnahmen! Du musst nicht zahlen, wenn…
- •Dein Mietvertrag eine abweichende Vereinbarung enthält, beispielsweise dass die Mieter im Erdgeschoss von den Aufzugskosten befreit sind.
- •Die Kosten unangemessen hoch sind im Verhältnis zu den anderen Betriebskosten. Das ist aber schwer nachzuweisen.
- •Der Aufzug nur von einzelnen Mietern genutzt wird, zum Beispiel wenn er ausschließlich zu einer Dachgeschosswohnung führt, die vermietet ist.
- •Der Vermieter keine ausreichende Begründung für die Umlage der Kosten liefert oder die Abrechnung fehlerhaft ist.
Ein Praxisbeispiel
Stell dir vor, du wohnst in einem Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen, inklusive deiner im Erdgeschoss. Die gesamten Betriebskosten für das Haus betragen 10.000 Euro pro Jahr. Davon entfallen 1.000 Euro auf den Aufzug.
- •Variante 1: Gleichmäßige Verteilung
- •Variante 2: Verteilung nach Wohnfläche
- •Variante 3: Dein Vermieter ist kulant
In diesem Beispiel zahlst du also zwischen 0 und 100 Euro, je nachdem, wie die Kosten verteilt werden und ob dein Vermieter dir entgegenkommt.
Checkliste: Was du tun kannst
- •Prüfe deinen Mietvertrag: Steht dort etwas zu den Aufzugskosten?
- •Fordere die Nebenkostenabrechnung an: Lass dir die detaillierte Abrechnung geben.
- •Überprüfe die Abrechnung: Sind die Kosten nachvollziehbar und plausibel? Entsprechen sie dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit?
- •Sprich mit deinem Vermieter: Such das Gespräch und erkläre deine Situation. Vielleicht findet ihr eine Lösung.
- •Lass dich beraten: Wenn du dir unsicher bist, wende dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht.
Fazit
Auch wenn es ärgerlich ist, als Mieter im Erdgeschoss für einen Aufzug zu zahlen, den du nicht nutzt: Oft ist es rechtlich in Ordnung. Entscheidend sind dein Mietvertrag, die Betriebskostenverordnung und die Rechtsprechung des BGH. Aber: Eine genaue Prüfung der Nebenkostenabrechnung lohnt sich immer! So kannst du sicherstellen, dass du nicht mehr zahlst als nötig.
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