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Dachrinnenreinigung in der Nebenkostenabrechnung: Wann Vermieter Spezialfirmen beauftragen müssen und was Mieter prüfen sollten

Na, wieder mal Bauchschmerzen beim Blick auf deine Nebenkostenabrechnung? Keine Sorge, das geht vielen Mietern so! Heute nehmen wir uns einen ganz speziellen Punkt vor: Die Dachrinnenreinigung. Klingt...

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4 Min. Lesezeit
Dachrinnenreinigung in der Nebenkostenabrechnung: Wann Vermieter Spezialfirmen beauftragen müssen und was Mieter prüfen sollten

Na, wieder mal Bauchschmerzen beim Blick auf deine Nebenkostenabrechnung? Keine Sorge, das geht vielen Mietern so! Heute nehmen wir uns einen ganz speziellen Punkt vor: Die Dachrinnenreinigung. Klingt erstmal unspektakulär, kann aber ganz schön ins Geld gehen. Wir klären, wann der Vermieter wirklich eine Spezialfirma braucht und was du als Mieter dagegen tun kannst, wenn dir die Kosten komisch vorkommen.

Dachrinnenreinigung: Warum ist das überhaupt wichtig?

Stell dir vor, Blätter, Äste und anderer Kram verstopfen deine Dachrinne. Was passiert? Das Regenwasser kann nicht mehr richtig ablaufen, es läuft über und kann schlimmstenfalls sogar Schäden an der Fassade oder am Fundament deines Hauses verursachen. Und genau hier kommt die Verkehrssicherungspflicht ins Spiel: Dein Vermieter ist dafür verantwortlich, dass von seinem Haus keine Gefahren ausgehen. Eine verstopfte Dachrinne ist eben so eine Gefahr.

Wann darf der Vermieter die Kosten auf dich umlegen?

Grundsätzlich gilt: Kosten für die Dachrinnenreinigung sind umlagefähig, wenn das im Mietvertrag so vereinbart ist. Schau also erstmal in deinem Mietvertrag nach! Findest du dort einen entsprechenden Passus, ist das schon mal die halbe Miete (im wahrsten Sinne des Wortes!). Aber Achtung: Nur weil es im Mietvertrag steht, heißt das noch lange nicht, dass die Kosten auch automatisch gerechtfertigt sind.

Spezialfirma oder Hausmeister: Wer darf die Dachrinne reinigen?

Hier wird's interessant. Der Vermieter darf nämlich nicht einfach irgendeine Firma beauftragen und dir die Rechnung präsentieren. Es kommt nämlich darauf an, ob die Reinigung der Dachrinne auch von einer ungelernte Person (z.B. dem Hausmeister) gefahrlos durchgeführt werden kann.

  • Dachrinne leicht zugänglich: Wenn die Dachrinne leicht zugänglich ist, beispielsweise über eine kurze Leiter, und keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich sind, dann kann der Vermieter in der Regel den Hausmeister oder sogar einen Mieter (gegen Bezahlung) mit der Reinigung beauftragen. In diesem Fall darf er keine teure Spezialfirma rufen.
  • Dachrinne schwer zugänglich: Wenn die Dachrinne aber schwer zugänglich ist, zum Beispiel nur über ein Gerüst oder mit spezieller Ausrüstung, oder wenn die Reinigung mit besonderen Gefahren verbunden ist (z.B. bei steilen Dächern), dann muss der Vermieter eine Spezialfirma beauftragen. Das dient deiner Sicherheit und der Sicherheit der anderen Bewohner!
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WichtigWenn der Vermieter eine Spezialfirma beauftragt, obwohl die Reinigung auch vom Hausmeister hätte erledigt werden können, dann musst du diese Kosten nicht einfach so hinnehmen.

Was du als Mieter prüfen solltest: 5 Tipps für deine Nebenkostenabrechnung

  1. 1.Mietvertrag checken: Steht die Dachrinnenreinigung als umlagefähige Position im Mietvertrag? Ohne diese Vereinbarung kannst du die Kosten getrost ablehnen.
  2. 2.Rechnung prüfen: Lass dir die Originalrechnung der Firma zeigen! Sind die Kosten nachvollziehbar aufgeschlüsselt? Sind die Arbeitsstunden und Materialkosten angemessen? Gibt es vielleicht Posten, die gar nicht mit der Dachrinnenreinigung zusammenhängen?
  3. 3.Vergleichsangebote einholen (lassen): Frage deinen Vermieter, ob er mehrere Angebote eingeholt hat. Ist das nicht der Fall, könntest du argumentieren, dass er nicht wirtschaftlich gehandelt hat und du nur einen angemessenen Teil der Kosten tragen musst.
  4. 4.Zugänglichkeit prüfen: War die Dachrinne wirklich so schwer zugänglich, dass eine Spezialfirma notwendig war? Könnte der Hausmeister die Reinigung nicht auch erledigt haben? Mach dir am besten selbst ein Bild von der Situation vor Ort.
  5. 5.BGH-Urteile kennen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich schon mehrfach mit der Umlagefähigkeit von Nebenkosten auseinandergesetzt. Es gibt zwar kein explizites Urteil zur Dachrinnenreinigung, aber die generellen Grundsätze zur Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit der Kosten gelten natürlich auch hier. Informiere dich, falls du unsicher bist.
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BeispielStell dir vor, in deiner Nebenkostenabrechnung tauchen 500 Euro für die Dachrinnenreinigung auf. Du schaust dir die Rechnung an und stellst fest, dass die Firma nicht nur die Dachrinne gereinigt, sondern auch gleich noch ein paar lose Dachziegel befestigt hat. Die Kosten für die Dachziegelbefestigung sind aber keine umlagefähigen Nebenkosten, sondern Instandhaltungskosten. Du kannst also verlangen, dass diese Kosten aus der Rechnung herausgerechnet werden.

Was tun, wenn du Zweifel hast?

Wenn du Zweifel an der Nebenkostenabrechnung hast, solltest du deinem Vermieter schriftlich widersprechen. Fordere eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten und begründe, warum du die Kosten für unangemessen hältst. Setze ihm eine Frist zur Beantwortung. Bleibt der Vermieter stur, kannst du dich an den Mieterverein oder einen Anwalt wenden. Die können dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.

Fazit: Augen auf bei der Nebenkostenabrechnung!

Die Dachrinnenreinigung ist zwar nur ein kleiner Posten in deiner Nebenkostenabrechnung, aber auch hier lohnt es sich, genauer hinzuschauen. Achte darauf, dass die Kosten im Mietvertrag vereinbart sind, dass die Rechnung nachvollziehbar ist und dass der Vermieter wirtschaftlich gehandelt hat. Wenn du Zweifel hast, widersprich der Abrechnung und hol dir im Zweifelsfall professionelle Hilfe. So behältst du den Überblick und zahlst nur das, was wirklich gerechtfertigt ist! Viel Erfolg bei der Prüfung deiner Nebenkostenabrechnung!

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