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Die "Ablesekosten"-Falle in der Nebenkostenabrechnung: Welche Gebühren Vermieter wirklich abrechnen dürfen & was Mieter dagegen tun können!

Na, flattert bei dir auch jedes Jahr die Nebenkostenabrechnung ins Haus und du denkst dir: "Was zum Teufel soll das alles bedeuten?" Keine Sorge, du bist nicht allein! Besonders die Position "Ableseko...

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Die "Ablesekosten"-Falle in der Nebenkostenabrechnung: Welche Gebühren Vermieter wirklich abrechnen dürfen & was Mieter dagegen tun können!

Na, flattert bei dir auch jedes Jahr die Nebenkostenabrechnung ins Haus und du denkst dir: "Was zum Teufel soll das alles bedeuten?" Keine Sorge, du bist nicht allein! Besonders die Position "Ablesekosten" kann ganz schön verwirrend sein. Darf dein Vermieter die wirklich einfach so abrechnen? Und was kannst du tun, wenn dir die Summe komisch vorkommt? Genau darum geht's in diesem Artikel – damit du deine Nebenkostenabrechnung besser verstehst und nicht unnötig zur Kasse gebeten wirst.

Was sind eigentlich "Ablesekosten"?

Kurz gesagt, Ablesekosten sind die Kosten, die entstehen, wenn jemand deinen Verbrauch von Heizung, Wasser oder anderen Medien abliest. Das kann ein Mitarbeiter des Vermieters sein, aber meistens wird dafür ein Messdienstleister beauftragt. Dieser kommt dann ins Haus, erfasst die Zählerstände und erstellt die Grundlage für deine individuelle Abrechnung.

Welche Kosten darf dein Vermieter abrechnen?

Nicht alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Ablesung entstehen, dürfen auf dich umgelegt werden. Hier wird's nämlich tricky! Grundsätzlich gilt: Umlagefähig sind nur die reinen Kosten der Verbrauchserfassung und Abrechnung. Was bedeutet das konkret?

  • Kosten für die Ablesung selbst: Das ist klar, die Kosten für den Mitarbeiter (oder den Messdienstleister), der die Zählerstände abliest, dürfen berechnet werden.
  • Kosten für die Erstellung der Abrechnung: Auch die Kosten für die Aufbereitung der Daten und die Erstellung der individuellen Abrechnungen sind umlagefähig.
  • Kosten für die Eichung der Messgeräte: Die Messgeräte müssen regelmäßig geeicht werden, damit sie korrekt funktionieren. Die Kosten dafür darf dein Vermieter ebenfalls auf die Mieter umlegen.
Aber Achtung! Dein Vermieter darf dir NICHT folgende Kosten in Rechnung stellen:

  • Kosten für die Anschaffung oder Miete der Messgeräte: Das ist Sache des Vermieters und gehört nicht in die Nebenkostenabrechnung.
  • Kosten für die Reparatur oder Wartung der Messgeräte: Auch hier gilt: Das ist Vermietersache.
  • Verwaltungskosten des Vermieters: Der Verwaltungsaufwand für die Organisation der Ablesung darf nicht auf die Mieter umgelegt werden.
  • Inkassokosten: Wenn dein Vermieter säumige Zahler hat und deswegen Inkassokosten entstehen, dürfen diese nicht auf alle Mieter verteilt werden.
⚠️
WichtigDein Vermieter muss die Kosten nachvollziehbar aufschlüsseln. Es reicht nicht, einfach nur eine Summe unter "Ablesekosten" anzugeben. Du hast das Recht, eine detaillierte Aufstellung zu verlangen!

Die "Ablesekosten"-Falle: Worauf du achten musst

Es gibt ein paar typische Fallen, in die man bei den Ablesekosten tappen kann. Hier sind ein paar Beispiele und Tipps, wie du dich davor schützen kannst:

  • Pauschale Ablesekosten: Manche Vermieter versuchen, eine Pauschale für die Ablesung anzusetzen. Das ist grundsätzlich nicht zulässig, da die Kosten immer verbrauchsabhängig sein müssen. Frag nach einer detaillierten Aufschlüsselung!
  • Überhöhte Kosten: Vergleiche die Ablesekosten mit denen der Vorjahre. Sind sie plötzlich deutlich höher? Dann frag nach, woran das liegt. Vielleicht hat der Vermieter einen neuen, teureren Messdienstleister beauftragt.
  • "Fremdleistungen" in den Ablesekosten: Manchmal verstecken sich in den Ablesekosten auch andere Posten, die nicht umlagefähig sind. Prüfe die Aufschlüsselung genau!
  • Leerkosten: Wenn Wohnungen leer stehen, dürfen die entstandenen Ablesekosten nicht auf die restlichen Mieter umgelegt werden. Dein Vermieter muss diese Kosten selbst tragen.

Was tun, wenn die Ablesekosten zu hoch sind?

Du hast den Verdacht, dass in deiner Nebenkostenabrechnung etwas nicht stimmt? Keine Panik! Hier sind ein paar Schritte, die du unternehmen kannst:

  1. 1.Abrechnung prüfen: Nimm dir Zeit und prüfe die Abrechnung sorgfältig. Achte auf die oben genannten Punkte und vergleiche die Kosten mit denen der Vorjahre.
  2. 2.Belegeinsicht fordern: Du hast das Recht, die Originalbelege einzusehen. Fordere diese schriftlich bei deinem Vermieter an. So kannst du die einzelnen Positionen besser nachvollziehen.
  3. 3.Einwendungen erheben: Wenn du Fehler entdeckst, solltest du innerhalb der Einwendungsfrist (meistens 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung) schriftlich Einwendungen gegen die Abrechnung erheben. Beschreibe genau, welche Positionen du beanstandest und warum.
  4. 4.Beratung suchen: Wenn du dir unsicher bist oder dein Vermieter nicht reagiert, kannst du dich an einen Mieterverein oder eine Verbraucherberatung wenden. Die Experten dort können dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.
  5. 5.Rechtlichen Beistand suchen: Im Zweifelsfall, insbesondere wenn es um hohe Summen geht, solltest du einen Anwalt für Mietrecht konsultieren.

Was sagt der BGH dazu?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in mehreren Urteilen mit dem Thema Nebenkostenabrechnung und Umlagefähigkeit von Kosten auseinandergesetzt. Grundsätzlich gilt, dass der Vermieter wirtschaftlichkeitsgebot beachten muss. Das bedeutet, er muss bei der Auswahl eines Messdienstleisters darauf achten, dass die Kosten angemessen sind. Ein bekanntes Urteil ist z.B. das BGH-Urteil vom 20. Oktober 2010 (VIII ZR 327/09). Hier wurde klargestellt, dass der Vermieter die Kosten transparent und nachvollziehbar aufschlüsseln muss. Du kannst dich bei deiner Argumentation gegenüber dem Vermieter auf solche Urteile beziehen.

Fazit: Augen auf bei den Ablesekosten!

Die Ablesekosten sind oft ein Knackpunkt in der Nebenkostenabrechnung. Lass dich nicht über den Tisch ziehen und prüfe deine Abrechnung sorgfältig. Fordere Belegeinsicht, erhebe Einwendungen und scheue dich nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Mit ein bisschen Aufmerksamkeit und dem Wissen aus diesem Artikel bist du bestens gerüstet, um deine Rechte als Mieter zu wahren und unnötige Kosten zu vermeiden. Viel Erfolg!

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