Na, wieder mal eine Nebenkostenabrechnung im Briefkasten gehabt und dich gefragt, was da eigentlich genau für Hausmeisterkosten drinsteht? Keine Sorge, das geht vielen Mietern so! Hausmeisterkosten können ganz schön undurchsichtig sein, besonders wenn es um Reparaturen und Verwaltungsaufgaben geht. Aber keine Panik, ich helfe dir, Licht ins Dunkel zu bringen. Lass uns gemeinsam prüfen, was in deiner Abrechnung erlaubt ist und was nicht!
Was darf der Hausmeister überhaupt abrechnen?
Erstmal die gute Nachricht: Hausmeisterkosten sind grundsätzlich umlagefähig, das heißt, sie dürfen auf dich und die anderen Mieter verteilt werden. Aber natürlich gibt es Regeln! Nicht alles, was der Hausmeister so treibt, darf auch in deiner Nebenkostenabrechnung landen.
Zu den umlagefähigen Kosten gehören Tätigkeiten, die typischerweise ein Hausmeister erledigt, wie zum Beispiel:
- •Reinigung und Pflege des Treppenhauses, der Flure, des Kellers und des Grundstücks
- •Gartenpflege, also Rasen mähen, Hecken schneiden, Blumen gießen usw.
- •Winterdienst, also Schnee räumen und Streuen
- •Kleine Reparaturen, die schnell und einfach zu erledigen sind (dazu später mehr)
- •Überwachung der technischen Anlagen, wie Heizung, Warmwasserbereitung etc.
Achtung: Reparaturen sind nicht gleich Reparaturen!
Hier wird's knifflig! Grundsätzlich gilt: Größere Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen sind nicht umlagefähig. Das bedeutet, wenn der Hausmeister zum Beispiel eine komplette Heizungsanlage reparieren muss oder das Dach neu eindeckt, dann darf das nicht in deiner Nebenkostenabrechnung auftauchen. Das sind Vermietersache!
Aber was ist mit den "kleinen Reparaturen"? Die sind tatsächlich umlagefähig, aber nur bis zu einer gewissen Grenze. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hier ein paar Leitlinien aufgestellt. Es geht darum, dass du als Mieter nicht für die Instandhaltung der Mietsache aufkommen musst. Kleine Reparaturen, die der Hausmeister im Rahmen seiner üblichen Tätigkeit erledigt, sind aber in Ordnung.
Merke dir: Es geht um Reparaturen, die schnell, einfach und kostengünstig zu beheben sind. Denk an das Auswechseln einer Glühbirne im Treppenhaus, das Festziehen einer lockeren Türklinke oder das Reparieren eines tropfenden Wasserhahns.
Verwaltungsaufgaben: Tabu in der Nebenkostenabrechnung!
Ganz wichtig: Verwaltungsaufgaben des Hausmeisters dürfen nicht in deiner Nebenkostenabrechnung auftauchen! Das ist Vermietersache und hat nichts mit den Betriebskosten zu tun.
Zu den Verwaltungsaufgaben gehören zum Beispiel:
- •Mieterbetreuung, also Gespräche mit Mietern, Wohnungsbesichtigungen usw.
- •Organisation von Reparaturen durch Handwerker
- •Erstellung der Nebenkostenabrechnung
- •Überwachung von Mietzahlungen
Der Arbeitsvertrag des Hausmeisters: Dein wichtigster Hinweisgeber!
Ein Blick in den Arbeitsvertrag des Hausmeisters kann dir helfen, die Kosten in deiner Nebenkostenabrechnung besser zu verstehen. Hier steht nämlich genau drin, welche Aufgaben der Hausmeister hat und wie hoch sein Gehalt ist.
Praktischer Tipp: Fordere eine Kopie des Arbeitsvertrages beim Vermieter an. Du hast ein Recht darauf!
Achte besonders auf folgende Punkte:
- •Welche Aufgaben sind im Vertrag aufgeführt? Sind dort auch Verwaltungsaufgaben oder größere Reparaturen aufgeführt? Wenn ja, dürfen diese Kosten nicht in deiner Abrechnung landen.
- •Wie hoch ist das Gehalt des Hausmeisters? Ist es angemessen für die Aufgaben, die er erledigt?
- •Ist der Hausmeister auch für andere Gebäude zuständig? In diesem Fall dürfen natürlich nur die anteiligen Kosten für dein Gebäude in deiner Abrechnung auftauchen.
Was tun, wenn die Hausmeisterkosten zu hoch erscheinen?
Du hast deine Nebenkostenabrechnung geprüft und bist der Meinung, dass die Hausmeisterkosten zu hoch sind oder dass unzulässige Kosten abgerechnet wurden? Kein Problem, du hast folgende Möglichkeiten:
- 1.Abrechnung prüfen lassen: Du kannst deine Abrechnung von einem Mieterverein oder einem Anwalt prüfen lassen. Die kennen sich mit den rechtlichen Bestimmungen bestens aus und können dir sagen, ob die Kosten korrekt sind.
- 2.Einspruch einlegen: Wenn du Fehler in der Abrechnung entdeckst, solltest du innerhalb der Einspruchsfrist (meistens 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung) schriftlich Einspruch beim Vermieter einlegen. Begründe deinen Einspruch genau und fordere Belege an.
- 3.Belege einsehen: Du hast das Recht, alle Belege zur Nebenkostenabrechnung einzusehen. Das bedeutet, du kannst beim Vermieter vorbeigehen und dir die Rechnungen für die Hausmeisterarbeiten, den Arbeitsvertrag des Hausmeisters usw. zeigen lassen.
Zumutbarkeit: Wann wird's unverschämt?
Auch wenn die Hausmeisterkosten grundsätzlich umlagefähig sind, gibt es eine Grenze: die Zumutbarkeit. Das bedeutet, die Kosten müssen im Verhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen. Wenn die Kosten unverhältnismäßig hoch sind, obwohl der Hausmeister kaum etwas tut, kannst du dich dagegen wehren.
Fazit: Augen auf bei den Hausmeisterkosten!
Hausmeisterkosten sind ein wichtiger Bestandteil der Nebenkostenabrechnung. Es ist wichtig, dass du dich damit auseinandersetzt und die Abrechnung genau prüfst. Achte darauf, dass nur umlagefähige Kosten abgerechnet werden und dass die Kosten im Verhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen.
Mit den Tipps in diesem Artikel bist du bestens gerüstet, um deine Nebenkostenabrechnung zu prüfen und dich gegen unzulässige Kosten zu wehren. Lass dich nicht einschüchtern und nutze deine Rechte als Mieter! Viel Erfolg bei der Prüfung deiner Abrechnung!
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