Mist, schon wieder eine Nebenkostenabrechnung im Briefkasten? Und dann stehst du kurz vor dem Auszug? Keine Panik! Viele Mieter haben Angst vor hohen Nachzahlungen, besonders wenn sie gerade umziehen. Aber mit ein paar einfachen Tricks und ein bisschen Vorbereitung kannst du das Risiko minimieren. In diesem Ratgeber zeige ich dir die 3 wichtigsten Punkte, auf die du bei deiner Nebenkostenabrechnung beim Auszug achten musst. So vermeidest du böse Überraschungen und sparst bares Geld!
1. Der Abrechnungszeitraum: Wann beginnt und endet deine Verantwortung?
Das A und O, um Nachzahlungen zu vermeiden, ist, den Abrechnungszeitraum genau zu kennen. Dein Vermieter kann dir nämlich nicht einfach irgendwelche Kosten in Rechnung stellen. Die Abrechnung muss sich auf den Zeitraum beziehen, in dem du tatsächlich in der Wohnung gewohnt hast.
- •Dein Mietvertrag ist entscheidend: Schau genau in deinen Mietvertrag. Dort ist der Abrechnungszeitraum festgelegt. Oft ist es ein Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember), aber es kann auch ein anderer Zeitraum sein.
- •Dein Auszugsdatum ist der Stichtag: Deine Verantwortung für die Nebenkosten endet mit dem Tag, an dem du die Wohnung offiziell an den Vermieter zurückgibst – also mit der Wohnungsübergabe.
- •Zwischenablesung vereinbaren: Am besten vereinbarst du mit deinem Vermieter eine Zwischenablesung der Zählerstände für Heizung, Wasser und Strom direkt am Tag deines Auszugs. So kann genau ermittelt werden, wie viel du verbraucht hast und es gibt keine Diskussionen. Das protokollierte Ablesungsprotokoll sollte von dir und dem Vermieter (oder seinem Vertreter) unterschrieben werden.
- •Was, wenn der Vermieter keine Zwischenablesung macht? Auch wenn keine Zwischenablesung erfolgt, kann der Vermieter nicht einfach schätzen. Er muss den Verbrauch entweder anhand des Vorjahresverbrauchs hochrechnen oder, falls das nicht möglich ist, den Verbrauch schätzen. Aber Achtung: Die Schätzung muss nachvollziehbar und plausibel sein.
2. Die Nebenkostenarten: Was darf der Vermieter abrechnen – und was nicht?
Nicht alle Kosten, die dein Vermieter hat, darf er auch auf dich umlegen. Die umlagefähigen Nebenkosten sind in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) genau definiert. Hier ein Überblick über die häufigsten Nebenkostenarten:
- •Heizung und Warmwasser: Die Kosten für Heizung und Warmwasser sind fast immer umlagefähig. Aber Achtung: Ein Teil der Kosten (meist 30-50%) muss verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Das bedeutet, du zahlst nur das, was du tatsächlich verbraucht hast.
- •Wasser und Abwasser: Auch hier gilt: Der Verbrauch muss gemessen werden.
- •Müllabfuhr: Die Kosten für die Müllabfuhr sind umlagefähig.
- •Grundsteuer: Die Grundsteuer ist eine Steuer, die der Vermieter für das Grundstück zahlen muss. du ist umlagefähig.
- •Hausmeister: Die Kosten für den Hausmeister sind umlagefähig, aber nur, wenn er Tätigkeiten ausführt, die auch wirklich Nebenkosten sind (z.B. Treppenhausreinigung, Gartenpflege).
- •Gebäudeversicherung: Die Kosten für die Gebäudeversicherung sind umlagefähig.
- •Treppenhausreinigung: Die Kosten für die Treppenhausreinigung sind umlagefähig.
- •Gartenpflege: Die Kosten für die Gartenpflege sind umlagefähig.
- •Reparaturen: Reparaturen an der Wohnung oder am Gebäude sind Sache des Vermieters und dürfen nicht auf dich umgelegt werden.
- •Verwaltungskosten: Die Kosten für die Verwaltung des Hauses sind ebenfalls nicht umlagefähig.
- •Bankgebühren: Bankgebühren für das Konto des Vermieters dürfen nicht auf dich umgelegt werden.
3. Der Verteilerschlüssel: Wie werden die Kosten auf die Mieter verteilt?
Selbst wenn die Nebenkostenarten korrekt sind, kann es noch zu Fehlern bei der Verteilung der Kosten kommen. Der Verteilerschlüssel legt fest, wie die Gesamtkosten auf die einzelnen Mieter verteilt werden.
- •Fläche: Die häufigste Art der Verteilung ist nach Wohnfläche. Das bedeutet, je größer deine Wohnung ist, desto mehr Nebenkosten musst du zahlen.
- •Personen: In manchen Fällen werden die Kosten auch nach der Anzahl der Personen verteilt, die in der Wohnung leben.
- •Verbrauch: Wie bereits erwähnt, müssen die Kosten für Heizung und Warmwasser zumindest teilweise verbrauchsabhängig abgerechnet werden.
- •Individuelle Vereinbarungen: Im Mietvertrag können auch individuelle Vereinbarungen zum Verteilerschlüssel getroffen werden.
- •Steht der Verteilerschlüssel im Mietvertrag? Der Verteilerschlüssel muss im Mietvertrag klar und deutlich festgelegt sein. Wenn er fehlt oder unklar ist, gilt in der Regel die Verteilung nach Wohnfläche.
- •Ist der Verteilerschlüssel korrekt angewendet worden? Überprüfe, ob der Vermieter den vereinbarten Verteilerschlüssel auch tatsächlich richtig angewendet hat. Rechenfehler kommen leider häufig vor.
- •Leerstand: Wenn Wohnungen leer stehen, dürfen die Kosten für diese Wohnungen nicht auf die anderen Mieter umgelegt werden. Der Vermieter muss diese Kosten selbst tragen.
Fazit: Mit Vorbereitung und Aufmerksamkeit zur korrekten Nebenkostenabrechnung
Die Nebenkostenabrechnung beim Auszug muss kein Albtraum sein. Wenn du diese 3 Punkte beachtest, bist du gut vorbereitet und kannst Nachzahlungen vermeiden:
- 1.Abrechnungszeitraum: Kläre, wann deine Verantwortlichkeit beginnt und endet. Vereinbare eine Zwischenablesung.
- 2.Nebenkostenarten: Prüfe, welche Kosten umlagefähig sind und welche nicht.
- 3.Verteilerschlüssel: Achte darauf, dass der Verteilerschlüssel im Mietvertrag festgelegt ist und korrekt angewendet wird.
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