Hey du! Jedes Jahr flattert sie ins Haus: Die Nebenkostenabrechnung. Und oft genug denkst du dir: "Was zum Teufel soll das denn alles?" Besonders die Position Gebäudeversicherung sorgt oft für Fragezeichen. Musst du wirklich für Schäden am Haus zahlen, die du gar nicht verursacht hast? Keine Panik, ich helfe dir, das Dickicht zu durchforsten!
Gebäudeversicherung: Was ist das überhaupt?
Die Gebäudeversicherung ist, vereinfacht gesagt, eine Versicherung für das Haus, in dem du wohnst. du schützt vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und oft auch vor Elementarschäden wie Überschwemmungen oder Erdbeben. Klingt erstmal gut, oder?
Aber Achtung: Nur weil dein Vermieter eine Gebäudeversicherung hat, heißt das nicht automatisch, dass du für jeden Schaden geradestehen musst, der irgendwie mit dem Haus zu tun hat.
Gebäudeversicherung in der Nebenkostenabrechnung – Was ist erlaubt?
Grundsätzlich darf dein Vermieter die Kosten für die Gebäudeversicherung auf dich und die anderen Mieter umlegen. Das steht meistens so im Mietvertrag. Aber: Nur die reinen Versicherungsbeiträge sind umlagefähig. Reparaturkosten nach einem Schaden, die der Vermieter selbst zahlt, dürfen nicht in der Nebenkostenabrechnung auftauchen.
Wann musst du für Schäden zahlen? (Und wann nicht!)
Jetzt wird's knifflig. Die entscheidende Frage ist: Hast du den Schaden verursacht?
Fall 1: Du bist unschuldig
Stell dir vor, ein Sturm deckt das Dach ab oder ein Blitz schlägt ins Haus ein. Solche Schäden sind eindeutig Sache der Gebäudeversicherung. Du musst dafür nicht extra zahlen, außer es gibt da eine Ausnahme (dazu gleich mehr).
Fall 2: Du bist schuld
Wenn du aber beispielsweise fahrlässig einen Wasserschaden verursachst (z.B. weil du vergessen hast, den Wasserhahn zuzudrehen und die Badewanne überläuft) oder durch unsachgemäße Nutzung einen Brand auslöst, sieht die Sache anders aus. In diesem Fall kann dein Vermieter dich für den Schaden haftbar machen. Und das bedeutet: Du oder deine Haftpflichtversicherung muss zahlen.
BGH-Urteil im Hinterkopf: Der BGH hat entschieden, dass Mieter für Schäden haften, die sie "schuldhaft" verursacht haben (BGH, Urteil vom 18. Januar 2006, Az. VIII ZR 71/05). Das bedeutet, dass du nicht für Schäden aufkommen musst, die durch normale Abnutzung oder unverschuldete Umstände entstanden sind.
Fall 3: Die leidige Selbstbeteiligung
Viele Gebäudeversicherungen haben eine Selbstbeteiligung. Das bedeutet, dass der Vermieter im Schadensfall einen bestimmten Betrag selbst zahlen muss. Darf er diesen Betrag auf dich umlegen?
Klare Antwort: Nein! Die Selbstbeteiligung des Vermieters ist nicht umlagefähig. du ist Teil seiner unternehmerischen Entscheidung für eine bestimmte Versicherungspolice. Du zahlst nur die Versicherungsbeiträge, nicht die Kosten, die der Vermieter trägt, weil er sich für eine Police mit Selbstbeteiligung entschieden hat.
Elementarschäden – Ein Sonderfall
Elementarschäden sind Schäden, die durch Naturgewalten verursacht werden, wie z.B. Überschwemmungen, Erdbeben oder Lawinen. Ob die Gebäudeversicherung Elementarschäden abdeckt, hängt von der Police ab. Und auch hier gilt: Wenn dein Vermieter eine Versicherung gegen Elementarschäden hat und diese Kosten im Mietvertrag als umlagefähig vereinbart sind, kannst du anteilig zur Kasse gebeten werden. Aber Achtung: Auch hier gilt, dass du nicht für Schäden aufkommen musst, die du selbst verursacht hast!
Praktische Tipps für deine Nebenkostenabrechnung
- •Checkliste Nebenkostenabrechnung: Nimm dir die Zeit und prüfe die Nebenkostenabrechnung genau. Sind die Kosten für die Gebäudeversicherung plausibel? Sind alle Positionen verständlich aufgeführt?
- •Belege einsehen: Du hast das Recht, die Originalbelege für die Nebenkostenabrechnung einzusehen. Nutze dieses Recht! So kannst du überprüfen, ob die Kosten für die Gebäudeversicherung korrekt sind und ob keine unzulässigen Posten (z.B. die Selbstbeteiligung) enthalten sind.
- •Haftpflichtversicherung prüfen: Hast du eine Haftpflichtversicherung? Dann schau nach, ob sie auch Schäden abdeckt, die du als Mieter verursachen kannst. Eine gute Haftpflichtversicherung ist Gold wert!
- •Im Zweifel: Widerspruch einlegen! Wenn du Zweifel an der Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung hast, lege fristgerecht Widerspruch ein (meistens hast du dafür 12 Monate Zeit). Begründe deinen Widerspruch so genau wie möglich und fordere gegebenenfalls weitere Unterlagen an.
- •Hilfe suchen: Wenn du dich unsicher fühlst, suche dir professionelle Hilfe. Mietervereine oder Rechtsanwälte für Mietrecht können dir bei der Prüfung der Nebenkostenabrechnung helfen und dich beraten.
Wasserschaden – Was tun?
Ein Wasserschaden ist der Klassiker unter den Mieter-Alpträumen. Hier ein paar Tipps, was du tun solltest:
- 1.Sofort handeln: Melde den Schaden sofort deinem Vermieter! Je schneller, desto besser, um Folgeschäden zu vermeiden.
- 2.Dokumentieren: Mach Fotos von dem Schaden. Das ist wichtig für die Beweissicherung.
- 3.Ursache finden: Versuche, die Ursache des Wasserschadens herauszufinden. Ist es ein Rohrbruch, ein defektes Gerät oder vielleicht ein Problem beim Nachbarn?
- 4.Vermieter informieren: Informiere deinen Vermieter über die Ursache des Schadens.
- 5.Schaden minimieren: Hilf mit, den Schaden zu minimieren. Stell Eimer unter tropfende Stellen und versuche, das Wasser aufzuwischen.
Fazit
Die Gebäudeversicherung in der Nebenkostenabrechnung ist ein komplexes Thema. Aber mit ein bisschen Wissen und Aufmerksamkeit kannst du sicherstellen, dass du nicht für Schäden zahlen musst, die du nicht verursacht hast. Wichtig ist, dass du deine Rechte kennst, deine Nebenkostenabrechnung sorgfältig prüfst und im Zweifelsfall Widerspruch einlegst. Und denk daran: Im Notfall gibt es professionelle Hilfe! Also, Kopf hoch und lass dich nicht über den Tisch ziehen!
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