Na, Umzugsstress? Zwischen Kisten packen und Adressen ändern darfst du eines nicht vergessen: Deine Nebenkostenabrechnung! Gerade beim Auszug kann es hier schnell mal zu Stolpersteinen kommen. Aber keine Sorge, ich zeige dir, worauf du achten musst und wie du zu deinem Recht kommst!
Warum die Nebenkostenabrechnung beim Auszug so wichtig ist
Stell dir vor, du bist ausgezogen, hast die Wohnung sauber übergeben und freust dich auf deinen Neustart. Und dann flattert Monate später eine saftige Nebenkostenabrechnung ins Haus, die du so nicht erwartet hast. Ägerlich, oder?
Das Problem: Deine Nebenkosten werden in der Regel nicht exakt verbrauchsabhängig abgerechnet, sondern als Vorauszahlung geleistet. Am Ende des Abrechnungszeitraums (meist ein Kalenderjahr) wird dann geschaut, ob deine Vorauszahlungen die tatsächlichen Kosten gedeckt haben. Bist du mitten im Jahr ausgezogen, muss dein Verbrauch anteilig berechnet werden.
Der Abrechnungszeitraum: Was du wissen musst
Ganz wichtig: Der Abrechnungszeitraum muss nicht mit deiner Mietzeit übereinstimmen! Der Vermieter kann den Abrechnungszeitraum frei wählen. Üblich ist aber das Kalenderjahr. Bist du also beispielsweise am 30. Juni ausgezogen, bezieht sich die Nebenkostenabrechnung trotzdem auf das ganze Jahr.
Aber: Dein Vermieter darf dir natürlich nur die Kosten für den Zeitraum in Rechnung stellen, in dem du tatsächlich in der Wohnung gewohnt hast. Das nennt man zeitanteilige Abrechnung.
- •Du wohnst vom 01.01. - 30.06. in der Wohnung.
- •Du musst 6/12 (also die Hälfte) der Nebenkosten tragen.
Die Pflichten deines Vermieters beim Auszug
Dein Vermieter hat einige Pflichten, wenn es um deine Nebenkostenabrechnung nach dem Auszug geht:
- 1.Abrechnungsfrist: Dein Vermieter muss dir die Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zukommen lassen. Das bedeutet: Endet der Abrechnungszeitraum am 31.12., hat er bis zum 31.12. des Folgejahres Zeit. Verpasst er diese Frist, kann er keine Nachforderungen mehr stellen (es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu verantworten, z.B. durch eine späte Rechnung eines Versorgers).
- 2.Formelle Richtigkeit: Die Nebenkostenabrechnung muss verständlich und nachvollziehbar sein. Das bedeutet:
* Die einzelnen Kostenpositionen müssen aufgeschlüsselt sein.
* Die Umlageschlüssel müssen genannt und erklärt werden.
* Deine Vorauszahlungen müssen berücksichtigt werden.
- 3.Schlussrechnung: Die Abrechnung muss als Schlussrechnung gekennzeichnet sein. Das ist wichtig, damit du weißt, dass es sich um die endgültige Abrechnung handelt.
- 4.Belegeinsicht: Du hast das Recht, die Originalbelege einzusehen. Mach davon unbedingt Gebrauch, wenn dir etwas komisch vorkommt! Vereinbare einen Termin mit deinem Vermieter und schau dir die Belege genau an.
Was tun, wenn die Nebenkostenabrechnung falsch ist?
Keine Panik! Fehler in der Nebenkostenabrechnung sind gar nicht so selten. Hier sind ein paar Tipps, wie du vorgehen kannst:
- 1.Prüfe die Abrechnung genau: Nimm dir Zeit und geh jede Position durch. Sind die Umlageschlüssel korrekt? Wurden deine Vorauszahlungen berücksichtigt? Sind die Kostenpositionen nachvollziehbar?
- 2.Fordere Belegeinsicht an: Wie gesagt, du hast ein Recht darauf, die Originalbelege zu sehen. Vergleiche die Belege mit den Angaben in der Abrechnung.
- 3.Lege Widerspruch ein: Wenn du Fehler findest, solltest du schriftlich Widerspruch gegen die Abrechnung einlegen. Das machst du am besten per Einschreiben mit Rückschein, damit du einen Nachweis hast. Begründe deinen Widerspruch genau und nenne die konkreten Fehler.
- 4.Zahle unter Vorbehalt: Zahle den geforderten Betrag, aber schreibe in deinem Überweisungsträger "Zahlung unter Vorbehalt". So verhinderst du, dass dein Vermieter dich wegen Zahlungsverzugs verklagt.
- 5.Suche dir Hilfe: Wenn du dir unsicher bist, kannst du dich an den Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht wenden. Die können dir bei der Prüfung der Abrechnung helfen und dich bei der Durchsetzung deiner Rechte unterstützen.
Typische Fehler in der Nebenkostenabrechnung
Hier ein paar Klassiker, auf die du besonders achten solltest:
- •Nicht umlagefähige Kosten: Dein Vermieter darf dir nicht alle Kosten in Rechnung stellen. Kosten für Reparaturen, Instandhaltung oder die Verwaltung des Hauses sind nicht umlagefähig.
- •Falsche Umlageschlüssel: Die Kosten müssen nach einem bestimmten Schlüssel auf die Mieter verteilt werden (z.B. nach Wohnfläche oder Personenzahl). Achte darauf, dass der Umlageschlüssel korrekt angewendet wird.
- •Leerstandskosten: Dein Vermieter darf dir keine Kosten für leerstehende Wohnungen in Rechnung stellen.
- •Überhöhte Kosten: Vergleiche die Kosten mit den Vorjahren. Sind die Kosten plötzlich stark gestiegen, solltest du nachfragen, warum.
- •Fehlende Belege: Dein Vermieter muss dir auf Anfrage die Belege vorlegen. Wenn er das nicht tut, ist die Abrechnung ungültig.
Was ist mit der Kaution?
Deine Kaution darf dein Vermieter nicht einfach mit eventuellen Nachforderungen aus der Nebenkostenabrechnung verrechnen. Er darf die Kaution zwar einbehalten, um eventuelle Ansprüche zu sichern, aber er muss dir die Kaution samt Zinsen zurückzahlen, sobald alle Ansprüche geklärt sind. Das kann dauern, bis die nächste Nebenkostenabrechnung erstellt wurde. In der Regel hat der Vermieter aber 6 Monate Zeit nach deinem Auszug, um dir die Kaution zurückzuzahlen.
BGH-Urteile, die du kennen solltest
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat schon viele Urteile zur Nebenkostenabrechnung gefällt. Hier ein paar wichtige Entscheidungen, die du kennen solltest:
- •BGH, Urteil vom 25.01.2006, Az. VIII ZR 142/05: Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung so gestalten, dass sie für den Mieter verständlich und nachvollziehbar ist.
- •BGH, Urteil vom 27.06.2007, Az. VIII ZR 202/06: Der Mieter hat das Recht, die Originalbelege einzusehen.
- •BGH, Urteil vom 28.10.2009, Az. VIII ZR 164/08: Die Abrechnungsfrist von 12 Monaten ist eine Ausschlussfrist. Nach Ablauf der Frist kann der Vermieter keine Nachforderungen mehr stellen.
Fazit: Bleib am Ball!
Die Nebenkostenabrechnung beim Auszug kann kompliziert sein, aber mit den richtigen Informationen und etwas Aufmerksamkeit kannst du sicherstellen, dass alles korrekt abläuft. Prüfe deine Abrechnung sorgfältig, fordere Belegeinsicht an und lege im Zweifelsfall Widerspruch ein. So vermeidest du böse Überraschungen und sicherst dir dein Recht auf eine faire Abrechnung. Und denk dran: Du bist nicht allein! Mietervereine und Anwälte stehen dir zur Seite, wenn du Hilfe brauchst. Viel Erfolg bei deinem Neustart!
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