Na, auch schon mal den Schreck deines Lebens bekommen, als plötzlich ein neuer Name auf der Nebenkostenabrechnung stand, nachdem dein Haus verkauft wurde? Keine Panik, das ist erstmal ganz normal. Aber wer muss jetzt eigentlich zahlen und welche Fristen gelten für dich? Keine Sorge, ich bringe Licht ins Dunkel!
Haus verkauft – Wer ist jetzt mein Ansprechpartner für die Nebenkosten?
Stell dir vor, dein Haus wird verkauft. Plötzlich ist da ein neuer Eigentümer. Verständlich, dass du dich fragst: "An wen muss ich mich jetzt mit meinen Fragen zur Nebenkostenabrechnung wenden?" Grundsätzlich gilt: Der neue Eigentümer übernimmt alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag. Das bedeutet auch, dass er für die Nebenkostenabrechnung zuständig ist, sobald er im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.
Die Abrechnungsperiode: Wer zahlt was?
Das Knifflige an einem Hausverkauf ist die Aufteilung der Abrechnungsperiode. Stell dir vor, der Verkauf fand mitten im Jahr statt. Wer zahlt dann für welchen Zeitraum?
Die Antwort ist eigentlich ganz einfach: Entscheidend ist der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs. Das ist der Tag, an dem der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird.
- •Alter Eigentümer: Er ist für die Nebenkosten zuständig, die bis zum Tag des Eigentumsübergangs angefallen sind.
- •Neuer Eigentümer: Er ist für die Nebenkosten zuständig, die ab dem Tag des Eigentumsübergangs anfallen.
Praktischer Tipp: Am besten sprichst du dich mit dem alten und neuen Eigentümer ab, wie die Aufteilung der Nebenkostenabrechnung genau erfolgen soll. So vermeidest du Missverständnisse.
Die Fristen für die Nebenkostenabrechnung nach dem Verkauf
Die Fristen für die Nebenkostenabrechnung bleiben auch nach einem Hausverkauf bestehen. Das bedeutet:
- •Der Vermieter (also der neue Eigentümer!) hat 12 Monate Zeit, die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Abrechnungszeitraums. Der Abrechnungszeitraum ist meistens das Kalenderjahr.
- •Du hast 12 Monate Zeit, die Nebenkostenabrechnung zu prüfen und Einwände zu erheben. Diese Frist beginnt mit dem Zugang der Nebenkostenabrechnung.
Was tun, wenn die Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist?
Auch nach einem Hausverkauf kann es vorkommen, dass die Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist. Das ist kein Grund zur Panik! Du hast das Recht, die Abrechnung zu prüfen und Einwände zu erheben.
So gehst du vor:
- 1.Prüfe die Abrechnung sorgfältig: Vergleiche die einzelnen Positionen mit deinem Mietvertrag und den tatsächlichen Verbrauchswerten (z.B. Wasserzählerstand).
- 2.Fordere Belege an: Du hast das Recht, Einsicht in die Originalbelege zu nehmen. Der Vermieter muss dir die Belege vorlegen oder dir Kopien zukommen lassen.
- 3.Erhebe Einwände schriftlich: Wenn du Fehler in der Abrechnung entdeckst, teile dies dem Vermieter schriftlich mit (am besten per Einschreiben). Begründe deine Einwände konkret und lege gegebenenfalls Beweise vor.
- 4.Setze eine Frist zur Korrektur: Gib dem Vermieter eine angemessene Frist, um die Abrechnung zu korrigieren.
- 5.Rechtlichen Rat einholen: Wenn der Vermieter deine Einwände ignoriert oder du dir unsicher bist, solltest du dich an einen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt wenden.
Der Übergang von Vorauszahlungen
Was passiert eigentlich mit deinen geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen, wenn das Haus verkauft wird? Grundsätzlich werden deine Vorauszahlungen, die du an den alten Eigentümer geleistet hast, bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt. Der neue Eigentümer übernimmt also quasi deine "Guthaben" bzw. "Schulden" aus den Vorauszahlungen.
Praktischer Tipp: Sprich mit dem alten und neuen Eigentümer, um sicherzustellen, dass die Vorauszahlungen korrekt übergeben werden.
Fazit
Ein Hausverkauf kann bei der Nebenkostenabrechnung erstmal für Verwirrung sorgen. Aber mit den richtigen Informationen und ein bisschen Organisation behältst du den Überblick.
Die wichtigsten Punkte nochmal zusammengefasst:
- •Der neue Eigentümer ist dein Ansprechpartner, sobald er im Grundbuch steht.
- •Die Abrechnungsperiode wird aufgeteilt: Der alte Eigentümer ist für die Zeit bis zum Eigentumsübergang zuständig, der neue Eigentümer für die Zeit danach.
- •Die Fristen für die Nebenkostenabrechnung bleiben bestehen: Der Vermieter hat 12 Monate Zeit zur Erstellung, du hast 12 Monate Zeit zur Prüfung und Einwendung.
- •Du hast das Recht auf Einsicht in die Originalbelege.
- •Lege Einwände gegen die Abrechnung schriftlich und begründet ein.
- •Kläre die Übergabe der Vorauszahlungen mit altem und neuem Eigentümer.
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