Na, hast du auch so ein flauschiges Familienmitglied, das dir den Alltag versüßt? Ein Hund oder eine Katze bringt jede Menge Freude ins Leben, aber manchmal auch Fragen, wenn die Nebenkostenabrechnung ins Haus flattert. Stehen da plötzlich Posten drin, von denen du noch nie gehört hast? Vielleicht sogar eine Pauschale für deine Fellnase? Keine Panik, wir klären das auf!
Tierische Nebenkosten: Was ist erlaubt, was nicht?
Klar, dein Vermieter freut sich wahrscheinlich auch über Bello oder Minka. Aber das bedeutet nicht, dass er dir einfach so irgendwelche Kosten in Rechnung stellen kann. Grundsätzlich gilt: Nebenkosten müssen umlagefähig sein. Das bedeutet, sie müssen im Mietvertrag klar und deutlich vereinbart sein und tatsächlich durch die Nutzung der Mietsache entstehen.
Was dein Vermieter NICHT darf:
- •Pauschale Tierhaltungskosten: Einfach so einen Betrag X pro Tier in die Abrechnung zu schreiben, ist nicht erlaubt. Das hat der BGH schon mehrfach klargestellt (z.B. BGH, Urteil vom 14.11.2007, Az. VIII ZR 340/06). Eine Pauschale ist nur dann zulässig, wenn sie nachvollziehbar und transparent aufgeschlüsselt ist.
- •Willkürliche Kosten: Dein Vermieter kann dir nicht einfach Kosten in Rechnung stellen, die nichts mit dem tatsächlichen Aufwand zu tun haben.
- •Kosten für Schäden: Wenn dein Hund die Tür zerkratzt hat oder deine Katze den Teppich ruiniert hat, sind das Schadensersatzansprüche, die gesondert geltend gemacht werden müssen – nicht über die Nebenkosten.
Was dein Vermieter möglicherweise DARF:
- •Erhöhte Reinigungskosten (bedingt): Wenn durch die Tierhaltung nachweislich ein höherer Reinigungsaufwand im Treppenhaus oder im Garten entsteht (z.B. durch mehr Hundehaare oder Katzenstreu), kann der Vermieter versuchen, diese Kosten umzulegen. Aber Achtung: Er muss beweisen, dass dieser Mehraufwand tatsächlich entstanden ist und dass er unverhältnismäßig höher ist als bei Mietern ohne Haustiere. Das ist oft schwierig für den Vermieter!
- •Erhöhte Gartenpflegekosten (bedingt): Ähnlich wie bei den Reinigungskosten kann dein Vermieter versuchen, erhöhte Gartenpflegekosten umzulegen, wenn dein Tier den Garten übermäßig beansprucht. Auch hier gilt: Er muss den Mehraufwand nachweisen.
- •Versicherungsprämien (wenn im Mietvertrag vereinbart): In manchen Mietverträgen steht, dass die Kosten für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung auf die Mieter umgelegt werden können. Das ist grundsätzlich zulässig, aber selten. Lies deinen Mietvertrag genau!
Konkrete Tipps: So wehrst du dich gegen ungerechtfertigte Nebenkosten
- 1.Nebenkostenabrechnung prüfen: Nimm dir die Abrechnung genau vor. Sind die Kosten nachvollziehbar aufgeschlüsselt? Gibt es Pauschalen für Tierhaltung? Sind die Kosten im Verhältnis zu den anderen Mietern gerechtfertigt?
- 2.Belege anfordern: Dein Vermieter ist verpflichtet, dir Einsicht in die Belege zu gewähren. Mach davon Gebrauch! Nur so kannst du überprüfen, ob die Kosten tatsächlich entstanden sind und ob sie korrekt abgerechnet wurden.
- 3.Widerspruch einlegen: Wenn du Fehler in der Abrechnung entdeckst oder Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestimmter Kosten hast, lege schriftlich Widerspruch gegen die Abrechnung ein. Die Frist dafür beträgt in der Regel 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung.
- 4.Dokumentiere alles: Sammle Beweise! Mache Fotos von Verschmutzungen, notiere dir, wann und wie oft das Treppenhaus gereinigt wird, und halte eventuelle Gespräche mit dem Vermieter fest.
- 5.Suche dir professionelle Hilfe: Wenn du dir unsicher bist, wende dich an einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht. Die können dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.
- 6.Sprich mit deinem Vermieter: Manchmal hilft ein offenes Gespräch, um Missverständnisse auszuräumen und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Vielleicht ist dein Vermieter ja bereit, dir entgegenzukommen.
- 7.Mietvertrag prüfen: Was steht in deinem Mietvertrag bezüglich Tierhaltung und Nebenkosten? Gibt es Klauseln, die dir helfen könnten?
- 8.Bedenke die Beweislast: Der Vermieter muss im Zweifel nachweisen, dass die erhöhten Kosten durch deine Tierhaltung entstanden sind. Du musst also nicht von vornherein beweisen, dass dem nicht so ist!
Was sagt der BGH?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich schon mehrfach mit dem Thema Tierhaltung in der Nebenkostenabrechnung beschäftigt. Grundsätzlich gilt: Pauschale Umlagen sind unzulässig. Der Vermieter muss die Kosten konkret nachweisen und belegen, dass sie tatsächlich durch die Tierhaltung entstanden sind. Das gilt insbesondere für Reinigungs- und Gartenpflegekosten. Der BGH hat in seinen Urteilen immer wieder betont, dass die Mieter nicht pauschal für die Tierhaltung anderer Mieter zur Kasse gebeten werden dürfen.
Denk dran: Du hast das Recht, dich gegen ungerechtfertigte Nebenkosten zu wehren! Lass dich nicht einschüchtern und informiere dich gründlich.
Fazit: Dein Recht auf Transparenz und faire Abrechnung
Lass dich nicht verunsichern, wenn dein Vermieter versucht, dir pauschale Tierhaltungskosten in Rechnung zu stellen. Du hast das Recht auf eine transparente und nachvollziehbare Nebenkostenabrechnung. Prüfe die Abrechnung genau, fordere Belege an und lege im Zweifelsfall Widerspruch ein. Mit ein wenig Wissen und Engagement kannst du sicherstellen, dass du nicht für Kosten aufkommen musst, die nicht gerechtfertigt sind. Und denk dran: Ein entspanntes Verhältnis zu deinem Vermieter ist Gold wert – versuche, eine einvernehmliche Lösung zu finden, aber lass dich nicht über den Tisch ziehen! Dein flauschiger Freund und dein Geldbeutel werden es dir danken!
Weitere Artikel zum Thema

Nebenkostenabrechnung trotz Auszug: Welche Kosten Vermieter nachträglich geltend machen dürfen (und welche nicht!) - Inklusive BGH-Urteilen

Direktabrechnung mit Versorgern: Darf der Vermieter trotzdem Vorauszahlungen für Heizung und Warmwasser in der Nebenkostenabrechnung fordern? (Inklusive Musterbrief)
